Jede Bürgerin und jeder Bürger kann, wenn er oder sie wahlberechtigt ist, als Wahlvorstand oder als Mitglied des Wahlvorstandes fungiere. Wahlheferinnen und Wahlhelfer kümmern sich am Wahltag um einen reibungslosen Ablauf im Wahllokal. Außerdem sorgen sie für eine ordnungsgemäße Auszählung sowie Ergebnisermittlung nach Schließung der Wahllokale.
Das Wahlamt führt eine permanente Datenbank bereitwilliger Personen, die ihre Hilfe als Wahlhelfer bei Wahlen und Abstimmungen bekundet haben. Bei Interesse kann man sich über das Online-Formular ebenfalls registrieren lassen.
Das datenschutzrechtliche Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für Sie HIER hinterlegt.
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