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Wohnhilfen

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Wohnhilfen

Das Konzept der Fachstelle Wohnhilfen zielt darauf ab, die Wohnungsversorgung in Wohnungsnotfällen zu sichern.

Wohnungsnot kann durch unterschiedliche Ursachen entstehen. Die Fachstelle bietet Hilfen an, wenn

  • bereits Wohnungs- oder Obdachlosigkeit besteht,
  • Wohnungsverlust droht,
  • die Wohnungsverhältnisse unzulänglich sind.

Was ist Wohnungs- und Obdachlosigkeit?

Was ist Wohnungs- und Obdachlosigkeit?

Wohnungslos sind Menschen, die ihre Wohnung verloren oder freiwillig aufgegeben und sich selbst eine Ersatzunterkunft beschafft haben (z. B. Bekannte, Freunde, Verwandte).

Obdachlose hingegen sind Menschen, die ihre Wohnung gegen ihren Willen verloren haben, sich selbst nicht helfen können und deswegen in eine Obdachlosenunterkunft aufgenommen werden.

Die Stadt Dessau-Roßlau hält für Menschen ohne Obdach Unterkünfte vor. Die Fachstelle kann Obdachlose vorübergehend in diese Unterkünfte einweisen.

Wer wohnungs- oder obdachlos ist, hat oft in verschiedenen Lebensbereichen Probleme. Die Fachstelle Wohnhilfen unterstützt die Betroffenen gemeinsam mit unterschiedlichen anderen Partnern (z. B. Schuldnerberatungsstellen, Jobcenter, psychosoziale Beratungsstellen) Voraussetzungen für ein reguläres Mietverhältnis zu schaffen.

Was ist drohender Wohnungsverlust?

Was ist drohender Wohnungsverlust?

Wohnungsverlust droht dann, wenn z. B. durch Mietschulden, Schulden von Mietnebenkosten (Stromkosten, Heizkosten usw.) oder mietwidriges Verhalten vom Vermieter die Kündigung der Wohnung angedroht wurde, bereits erfolgte oder eine Räumungsklage beim Amtsgericht anhängig ist.

Am Häufigsten suchen Familien, aber auch Alleinstehende mit drohendem Wohnungsverlust den Rat der Fachstelle. In diesen Fällen versucht die Fachstelle mit Hilfe der Betroffenen durch präventive Maßnahmen den Verlust der Wohnung zu vermeiden.

Neben umfassender Beratungen werden je nach Einzelfall

  • Vermittlungshilfen (z. B. Verhandlungen mit Vermietern oder Energieversorgern)
  • Hilfen bei der Suche nach angemessenem preiswerteren Wohnraum oder
  • Vermittlung weitergehender Hilfen bei anderen Beratungsstellen (z. B. Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung)

angeboten.

Was sind unzulängliche Wohnverhältnisse?

Was sind unzulängliche Wohnverhältnisse?

Wohnverhältnisse können aus unterschiedlichen Gründen unzulänglich sein. Meistens sind es zu hohe Miet- und Mietnebenkosten, für die der größte Anteil des monatlichen Einkommens eingesetzt werden muss und somit für den sonstigen Lebensbedarf nicht mehr ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Dann kann der Umzug in eine preiswertere Wohnung diese Lage entspannen und somit die finanzielle Deckung des Lebensbedarfes stabilisieren.

Aber auch zu beengte Wohnverhältnisse, zu große Wohnungen, baufällige Wohnungen oder ähnliche Mängel bedingen auf Dauer unzureichende Wohnverhältnisse.

Die Fachstelle bietet Betroffenen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, sich angemessenen Wohnraum zu suchen, unterstützende Hilfen in Form von Beratungen, Vermittlungen oder Verhandlungen mit Vermietern an.


Hinweis:

Die Inanspruchnahme der Fachstelle ist kostenlos. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Nur mit Einverständnis der Betroffenen wird Kontakt zu anderen Beteiligten aufgenommen.

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen sowie deren Kinder unter 18 Jahren wird derzeit durch die FAW in Dessau-Roßlau ein besonderes Hilfe- und Unterstützungsprojekt „Safe the place“ angeboten. Informationen zum Projekt finden Sie hier.

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Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
(nur Rathaus Dessau)
sowie nach Vereinbarung

Ansprechpartner

Zimmer: 217 (2. Obergeschoss)

wohnhilfe@dessau-rosslau.de

0340 204-1355   

0340 204 269-1656

Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden