Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch(SGB XII) sind stets vom individuellen Bedarf des Einzelnen abhängig. Sie sind in der Regel keine auf Dauer ausgerichteten Leistungen.
Hilfe in anderen Lebenslagen können Personen erhalten, die den besonderen Bedarf in den unten genannten Bereichen nicht selbst decken können. Bevor ein Leistungsanspruch entsteht, sind alle Selbsthilfemöglichkeiten (eigenes Einkommen und Vermögen) sowie andere vorrangige Leistungen auszuschöpfen. Leistungsberechtigt können auch diejenigen sein, die keine laufenden Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen.
Als besondere Leistungen können gewährt werden:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
0340 / 204 20 50
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)