Laut Stadtratsbeschluss DR/BV/408/2011/V-50 vom 14.12.2011 wird diese Wohnform wie folgt definiert:
Altenpflegeheime sind vollstationäre Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere, pflegebedürftige oder behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie mit der Wohnraumüberlassung verpflichtend Pflege- oder Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Sie werden entgeltlich betrieben.
Im Übrigen gelten die Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetzes - WTG LSA vom 17.02.2011.
Anschrift in Dessau:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zentrales Informationsbüro (ZIB)
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
Zimmer: 101
(Rathausanbau, 1. Obergeschoß, Fahrstühle vorhanden)
0340 204-2559
0340 204-2692958
infobuero_soziales@dessau-rosslau.de
Öffnungszeiten
Dienstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
sonst nach Vereinbarung
Gesetzliche Regelungen zur Pflege und Betreuung (Internetseite des Bundes)