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Ausfuhrkennzeichen

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Ausfuhrkennzeichen (Export)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Firma (juristischen Peronen) Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) bzw. bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung
  • Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • bei Bedarf die Kennzeichenschilder
  • Versicherungsbestätigung (gelb) für Ausfuhrkennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch den Zoll bei Vorlage einer gültigen IBAN (» Formulare)
  • oder Nachweis vom Zollamt über die Einzahlung der Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht » bei Firma vom Geschäftsführer ausgestellt (» Hinweise)
  • Vorführung des Fahrzeuges zwecks Indentitätsprüfung (Vorführpflicht)
  • Gebühr: 34,60 € - 56,30 € (» Hinweise)

Hinweise:

  1. Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
  2. Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschen Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
  3. In den Gebühren sind nicht die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder enthalten, da die Kennzeichentafeln bei den ansässigen privaten Schilderfirmen geprägt werden und dort zu bezahlen sind.