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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

(nicht nach Anlage 11 zur FeV)

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Kontrollblatt (» Formulare)
  • ein biometrisches Passbild (35mm x 45mm), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme zeigt
  • Original des ausländischen Führerscheines
  • eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung

Zusätzlich ist je nach Klasse vorzulegen:  

Klassen A, A1, B, BE, M, T, L und S

  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre) oder Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe  

Klassen C, CE, C1, C1E und D, DE, D1, D1E

  • Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/ eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis
  • Außerdem erforderlich für Klassen D, DE, D1, D1E

    • Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist


Hinweise:

Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/ EWR-Staaten erteilt wurde, darf nur noch 6 Monate nach Begründung des ständigen Wohnsitzes im Inland Gebrauch gemacht werden. Danach benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis.

Formulare:

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