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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

(nicht nach Anlage 11 zur FeV)

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Kontrollblatt (» Formulare)
  • ein biometrisches Passbild (35mm x 45mm), das den Antragsteller in einer Frontalaufnahme zeigt
  • Original des ausländischen Führerscheines
  • eine beglaubigte und von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung

Zusätzlich ist je nach Klasse vorzulegen:  

Klassen A, A1, B, BE, M, T, L und S

  • Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre) oder Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe  

Klassen C, CE, C1, C1E und D, DE, D1, D1E

  • Zeugnis bzw. Gutachten einer Augenärztin/ eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • behördliches Führungszeugnis
  • Außerdem erforderlich für Klassen D, DE, D1, D1E

    • Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist


Hinweise:

Von der Fahrerlaubnis, die außerhalb der EU/ EWR-Staaten erteilt wurde, darf nur noch 6 Monate nach Begründung des ständigen Wohnsitzes im Inland Gebrauch gemacht werden. Danach benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis.

Formulare:

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