Die Stadtkasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr der Stadt Dessau-Roßlau ab. Das betrifft sowohl die Einnahmen als auch Ausgaben. Sie wird dabei nur auf Anordnung der städtischen Fachämter tätig. Das bedeutet, dass Sie Fragen – z. B. zur Festsetzung in Abgabenbescheiden – mit dem jeweiligen zuständigen Fachamt klären müssen.
Soweit Sie festgesetzte Forderungen nicht zur Fälligkeit entrichten, ist die Stadtkasse verpflichtet, Sie zu mahnen. Dafür fallen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen zusätzliche Gebühren an. Des Weiteren berechnet die Stadtkasse ggf. entstehende Säumniszuschläge/ Verzugszinsen und übergibt offene Forderungen an das Sachgebiet Zentrales Forderungsmanagement zur weiteren Bearbeitung.
Offene Forderungen der Stadt Dessau-Roßlau können Sie durch Barzahlung in der Barkasse, durch Überweisung oder bequem durch den Einzug per Lastschrift bezahlen. Die entsprechenden Formulare für ein SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier. Für Fragen rund um das Thema „Lastschrift“ erhalten Sie unter der Telefonnummer (204-2021 stadtkasse@dessau-rosslau.de Zimmer: 164) Informationen.
Möchten Sie Forderungen der Stadt Dessau-Roßlau mittels Überweisung bezahlen, verwenden Sie bitte die auf dem Ihnen vorliegenden Bescheid angegebene Bankverbindung. Um eine reibungslose Buchung zu gewährleisten, geben Sie bitte unbedingt den Zahlungsgrund bzw. das Personenkonto an. Soweit Ihnen entsprechende Unterlagen nicht vorliegen, überweisen Sie offene Beträge bitte auf das nachfolgende Konto:
Stadtsparkasse Dessau
IBAN: DE62 8005 3572 0030 0050 00
BIC: NOLADE21DES
Besteht bei der Stadt Dessau-Roßlau ein Guthaben und möchten Sie die Erstattung auf Ihr Konto, verwenden Sie bitte dieses Formular. Zu beachten ist, dass die Stadtkasse – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – vorhandene Guthaben mit offenen Forderungen verrechnet. Darüber erhalten Sie eine separate Mitteilung.
Bei Fragen zu einer ergangenen Mahnung für eine offene Forderung wenden Sie sich bitte an den auf der Mahnung benannten zuständigen Sachbearbeiter.
Daneben stehen Ihnen die Sachgebietsleiterin Frau Erxleben (204-1121 erxleben.stadtkasse@dessau-rosslau.de Zimmer: 165) oder die stellvertretende Sachgebietsleiterin Frau Maaß (204-1521 maass.stadtkasse@dessau-rosslau.de Zimmer: 171) als Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.
Wir erteilen Ihnen selbstverständlich gern Auskünfte über Ihr Personenkonto, wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch etwas zu bezahlen haben oder wann Ihre Zahlungen eingegangen sind. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass für die Stadtkasse bei diesen Auskünften die gesetzliche Verpflichtung besteht, Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Steuergeheimnis zu wahren. Auch in Ihrem eigenen Interesse müssen sich somit die Mitarbeiter der Stadtkasse auch bei telefonischen Auskünften von der Legitimation des Anrufers überzeugen können. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob eine telefonische Auskunft möglich ist, trifft die Stadtkasse.
Dem Mitarbeiter der Stadtkasse ist auf jeden Fall die Finanzadresse (FAD) bzw. das Kassenzeichen zu nennen, über welches Auskunft erteilt werden soll.
Bei persönlicher Vorsprache eines Bevollmächtigten muss dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Zusätzlich muss ein Personalausweis oder Pass vorgelegt werden, falls die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt ist.
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Rathausaltbau 1. Etage, Zimmer 162 bis 172
Barkasse, Rathausaltbau 1. Etage, Zimmer 169
Sprechzeiten / Öffnungszeiten der Barkasse: Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Postanschrift:
Stadt Dessau-Roßlau
Stadtkasse/Zahlungsabwicklung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau
0340 204-2021
0340 204-2692925
stadtkasse@dessau-rosslau.de
Die Datenschutzinformationen des Amtes für Stadtfinanzen sind unter folgendem Link zentral nachzulesen: hier