Trinkwasserschutzgebiete sind die Voraussetzung für sauberes unbelastetes Trinkwasser. Nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §51 können spezielle Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. In Wasserschutzgebieten sind nach §52 bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig.
Die erste Zone ist der Fassungsbereich des Brunnens oder Quelle, hier ist meistens der Zutritt für alle verboten, die nicht mit der Wasserförderung zu tun haben.
Zweitens die engere Schutzzone, hier dürfen grundwassergefährdende Stoffe nicht gelagert oder Straßen gebaut werden. Landwirtschaftliche Nutzung ist erlaubt.
Drittens die weitere Schutzzone, hier sind Bauten und Betriebe erlaubt, wenn die Abwässer nicht ins Grundwasser dringen können.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt in Dessau-Roßlau durch die Stadtwerke Dessau, speziell durch die Tochtergesellschaft Dessauer Wasser- und Abwasser GmbH (Deswa). Ein Teil des Trinkwassers wird im TW Schutzgebiet Waldersee gewonnen, ein zweiter Teil kommt vom Wasserwerk Quellendorf und ein dritter Teil ist Fernwasser aus dem Harz.
Die Trinkwasserqualität richtet sich nach der Trinkwasserverordnung (TV) vom 21.05.2001.
Das Trinkwasser wird regelmäßig beprobt durch die Stadtwerke selber und durch das Gesundheitsamt. Die Messergebnisse finden Sie auf der Web Seite der Stadtwerke Dessau (www.dvv-dessau.de), unter dem Stichwort: Wasseranalyse.
Eine zweite Informationsquelle ist das Gesundheitsamt der Stadt Dessau-Roßlau,
0340 204-1454.
Der Trinkwasserverbrauch in Deutschland liegt im Durchschnitt bei 125 l pro Kopf und Tag (Stand 2019). Möglichkeiten zum Wassersparen gibt es sehr viele, moderne Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschinen sind generell wassersparend. Durch den Klimawandel steigt der Wasserverbrauch im Haus- und Kleingarten. Eine Tröpfchenbewässerung kann hier viel Wasser sparen und gleichzeitig den Krankheitsbefall durch Pilze minimieren. Weitere Tipps zum Wassersparen finden Sie z.B. unter:
Wo sich Wasser sparen lohnt?
Bau eines Brunnens
Sie planen den Bau eines Brauchwasser-Brunnen zur Bewässerung Ihres Gartens. Dieses Vorhaben muss bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Die Anzeige sollte 4 Wochen vor Bohrbeginn erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Rechtsgrundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009. Bitte beachten Sie, dass Grundwasser immer in unterschiedlicher Qualität vorhanden ist und daher eine Nutzung nur begrenzt möglich ist.
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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