Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben.
Sie gilt für die unter www.dessau-rosslau.de veröffentlichten Internetseiten der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie den nachgeordneten Bereichen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.dessau-rosslau.de ergeben sich aus § 16 a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).
Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn sie alle Erfolgskriterien der Stufe AA nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG) erfüllt. Grundsätzlich benennen die WCAG vier globale Prinzipien der Barrierefreiheit: Webangebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Diese Website ist wegen folgender Ausnahmen mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei. Die Stadt Dessau-Roßlau arbeitet kontinuierlich an einer vollständig barrierefreien Website.
Diese Erklärung wurde zuletzt im Februar 2024 überprüft.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen.
Nutzen Sie dazu bitte folgenden Telefonnummer: 0340 204-2213.
Kontakt per E-Mail: pressestelle@dessau-rosslau.de.
Oder Sie übergeben Ihre Anfrage an die Behindertenbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau. Auch hier können Sie Ihr Anliegen per E-Mail versenden an behindertenbeauftragte@dessau-rosslau.de
Das Land Sachsen-Anhalt richtet laut Änderungsbeschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt §17a eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ein.
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.