Die Stadt Dessau-Roßlau gibt folgende Allgemeinverfügung bekannt: Auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 1 LÖffZeitG LSA vom 22. November 2006 in der zurzeit gültigen Fassung wird die Öffnung der Verkaufsstellen des Innenstadtringes der Stadt Dessau- Roßlau, begrenzt durch – Zerbster Straße – Steinstraße – Kantorstraße – Rennstraße – Franzstraße – Kavalierstraße – Johannisstraße – Ferdinand-von-Schill-Straße – Muldstraße am Sonntag, dem 1. Dezember 2024 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus Anlass des Adventsmarktes erlaubt.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner Sitzung am 11. September 2024 gemäß § 26 Abs. 6 Satz 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides gegen die geplante Finanzierung der BUGA 2035 festgestellt (BV/293/2024/I-OB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Dr. Robert Reck
Oberbürgermeister
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