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Amtliche Bekanntmachungen

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Allgemeinverfügung

zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA)

Die Stadt Dessau-Roßlau gibt folgende Allgemeinverfügung bekannt: Auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 1 LÖffZeitG LSA vom 22. November 2006 in der zurzeit gültigen Fassung wird die Öffnung der Verkaufsstellen des Innenstadtringes der Stadt Dessau- Roßlau, begrenzt durch – Zerbster Straße – Steinstraße – Kantorstraße – Rennstraße – Franzstraße – Kavalierstraße – Johannisstraße – Ferdinand-von-Schill-Straße – Muldstraße am Sonntag, dem 1. Dezember 2024 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus Anlass des Adventsmarktes erlaubt.


Bekanntmachung

der Entscheidung der Zulässigkeit des „Bürgerbegehrens gegen die geplante Finanzierung der BUGA 2035“ (§ 26 Abs. 6 KVG LSA)

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner Sitzung am 11. September 2024 gemäß § 26 Abs. 6 Satz 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides gegen die geplante Finanzierung der BUGA 2035 festgestellt (BV/293/2024/I-OB).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.

Dr. Robert Reck
Oberbürgermeister

Bekanntmachung