Neue Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und
Nassabscheidern
Am 19. August 2017 trat die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
(42. BImSchV) in Kraft.
Sie gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb solcher Anlagen, in denen Wasser verrieselt
oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann. Der Geltungsbereich
der Verordnung reicht von kleineren Dachanlagen bis zu Kühltürmen. Weiter ...
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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