Bereits am 01.03.2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten.
Die Frist zur Nachweiserbringung wurde für Personen, die bereits vor dem März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen betreut wurden oder dort tätig waren aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31.07.2022 verlängert.
Alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und Jugendliche müssen demnach ab 01.08.2022 bei der Betreuung in Gemeinschaftseinrichtungen, wie
die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Die Schulpflicht bleibt weiter bestehen. Damit ist der Schulbesuch bzw. die Teilnahme am Unterricht für alle Kinder möglich. Dennoch wird für alle Kinder ein entsprechender Impfschutz gegen Masern empfohlen bzw. angeraten. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch der Kindertagesstätten und Horte ausgeschlossen werden.
Die Nachweispflicht gilt auch für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden und die in Gemeinschaftseinrichtungen z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Kinderheimen oder medizinischen Einrichtungen wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen tätig sind. Dazu gehören z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Die Leitung der Einrichtung hat darüber eine Dokumentation zu führen. Nichtgeimpftes Personal (nach dem 31.12.1970 geboren) darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen bzw. durchführen.
Die nicht, bzw. nicht vollständig geimpften Personen sich durch die Leitungen der Einrichtungen an das Gesundheitsamt der Stadt Dessau-Roßlau zu melden. Dafür hat die Stadt Dessau-Roßlau eine Allgemeinverfügung erlassen und auf der Internetseite veröffentlicht. Die Meldungen der Personen sind in digitaler Form über das zu diesem Zweck beim Gesundheitsamt eingerichtetes Internetportal
durch die Einrichtungen und Unternehmen vorzunehmen. Fragen zum Thema „Maserschutz“ können Sie telefonisch unter der Rufnummer: 0340 204 1391 oder per E-Mail an corona-gesundheitsamt@dessau-rosslau.de stellen.
Das Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz gliedert sich, entsprechend der Aufgaben, in die verschiedenen Abteilungen:
Stadt Dessau-Roßlau
Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau
Hinweis:
Das Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie der Sozialpsychiatrische Dienst und die Betreuungsbehörde befinden sich an unterschiedlichen Standorten. Diese finden Sie hier:
Technisches Rathaus
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau / Roßlau
Dessau
Friedrich-Naumann-Straße 12
(seit Dez. 2019)
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2056
0340 204-269 2056
sozialpsychiatrischer.dienst@dessau-rosslau.de
Roßlau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2656
0340 204-269 2056
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Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-1959, -1358, -1655, -2659, -1250
0340 204-269 2805
betreuungsbehoerde@dessau-rosslau.de