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Gartenbau

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten

80% aller Bundesbürger sehen die Anwendung von Pestiziden kritisch.

Bevor ein Pflanzenschutzmittel (PSM) angewandt werden darf, durchläuft es ein strenges Zulassungsverfahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert als deutsche Zulassungsbehörde dieses Verfahren und arbeitet dabei eng mit anderen Behörden zusammen: Mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut, JKI).
Sie prüfen:
Ist das Produkt hinreichend wirksam, unschädlich für Mensch und Tier sowie vertretbar für den Naturhaushalt?
Alle für die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen PSM finden Sie im PSM-Verzeichnis unter: www.bvl.bund.de

1. Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz -PflSchG) vom 06.02.2012, (BGBl. I S. 148, 1281)

Ziel des PflSchG ist es
1. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären
Beeinträchtigungen zu schützen,
2. Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,
3. Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des
Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den
Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen.

2. Voraussetzung für eine sachgerechte Anwendung

Die Anwendung von PSM ist nicht ganz einfach, daher haben gewerbliche Anwender entsprechend der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013 einen Nachweis der fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu erbringen.

Für eine sachgerechte Ausbringung von PSM sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen:

  • die PSM müssen genau nach Vorschrift angewendet werden, insbesondere mit exakter Dosierung
  • der Anwendungszeitpunkt (z.B. nach der Blüte) muss korrekt eingehalten werden
  • das Entwicklungsstadium des Schaderregers muss beachtet werden
  • die Witterung ist zu beachten, keine Ausbringung bei Wind oder extremer Sonneneinstrahlung
  • Abstände zu Nachbargrundstücken sind einzuhalten
  • bei Obst und Gemüse sind Karenztage (Wartezeiten) einzuhalten
  • bei der Ausbringung ist z.T. eine Schutzbekleidung erforderlich.

3. Alternativen zur Anwendung von PSM

Es gibt sehr viele Alternativen zum Einsatz von PSM, wir sprechen in diesem Fall vom integrierten Pflanzenschutz.

1. Sortenwahl

  • bei den einzelnen Obstsorten gibt es große Unterschiede, bei der Anfälligkeit gegen Krankheiten, z.B. bei Stachelbeeren, Johannisbeeren und Apfel gegen Mehltau,
  • auch bei Zierpflanzen gibt es große Sortenunterschiede, z.B. bei Rosen gegen Mehltau und Sternrußtau
  • achten Sie daher beim Kauf neuer Pflanzen auf die Krankheitsanfälligkeit,

2. Standortwahl

  • schwere Böden und stauende Nässe vermeiden,
  • Standortwechsel bei Obst, gegen Bodenmüdigkeit!

3. Düngung

  • besonders durch hohe Gaben von Stickstoff nimmt die Krankheitsanfälligkeit zu, düngen Sie daher in kleinen Gaben oder mit langsam wirkendem Dünger, z.B. mit Hornspänen,

4. Beregnung

  • die flächige Beregnung von Gartenpflanzen fördert Pilzkrankheiten, da die gesamte Pflanze benetzt wird,
  • besser und sparsamer ist eine Tröpfchen-Bewässerung, das Wasser wird punktgenau verteilt, kann exakt dosiert werden und die Blätter bleiben trocken, sehr gut anwendbar z.B. bei Tomaten oder Stauden,
  • Foto mit Beregnungscomputer! als Urlaubsvertretung!

5. kranke Äste und Früchte

  • kranke Blätter und Früchte unbedingt entfernen, in den kranken Früchten überwintern die Pilzsporen, z.B. bei Pflaume, Narrentaschenkrankheit oder Moniliapilze beim Apfel,
  • Johannisbeer-Gallmilben - dicke Knospen an den Treibspitzen entfernen
  • Befall mit Rosenblattwespe - kranke Blätter oder Raupen absammeln! Sitzen meist an den jungen Blättern und in den Triebspitzen,
  • Raupennester in Obstbäumen entfernen

6. Schnittmaßnahmen

  • Sommerschnitt bei Obst, nach der Ernte, Schnittwunden als Eintrittsöffnung für Krankheiten können im Sommer schneller verheilen,
  • Kronen auslichten, Früchte brauchen Licht und Luft zum gesunden Wachstum
  • kranke Triebe zurückschneiden, z.B. Triebrückschnitt bei Stachelbeeren im Winter, gegen Mehltau,
  • kranke Triebe bei der Sauerkirsche (Monilia s. Foto) zurückschneiden, Triebe verbrennen,
  • Rückschnitt bei Mehltau beim Apfel im Februar, bei frostfreiem Wetter,

7. Anlage von Leimringen

  • Leimringe gegen Frostspanner
  • Wellpappgürtel gegen Apfelblütenstecher
  • gelbe Klebepappen gegen die Kirschfruchtfliege, Bekämpfung nur zum Teil!

8. Bodenbedeckung

  • Böden mit organischem Material abdecken (Mulchen), z.B. mit Laub, Gras oder Holzschnitzeln,
  • bei Bäumen, Sträuchern und Stauden ist eine Mulch Schicht immer sinnvoll
  • hilft bei Himbeeren gegen Himmbeer-Rutenkrankheit, s. Foto

9. Unkrautbekämpfung

  • Unkrautbekämpfung am besten mechanisch, mit Hacke oder Wildkrautbürste
  • thermisch abflammen mit Propan/ Butan oder mit Heißwasser / Heißdampf  
  • Herbizideinsatz auf Wegen und Plätzen ist grundsätzlich untersagt, s. PflSchG § 12.

       Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat am 10. Juni 2020 den Verzicht auf Herbizide und 
       Neonicotinoide auf allen städtischen Flächen beschlossen.

       Den vollständigen Beschluss mit Begründung finden Sie hier.

4. weitere Informationsmöglichkeiten

Auf den Seiten des Umweltbundesamtes, beim BUND und beim Nabu finden Sie zahlreiche Informationen zum Gärtern ohne Gift!

Umweltbundesamt, Stichwort Chemikalien / Pflanzenschutzmittel,/ Pflanzenschutz im Garten https://www.umweltbundesamt.de/pflanzenschutz-im-garten-startseite

Aktuelle Broschüre vom UBA, "Gartenlust - Praxistipps zum Pflanzenschutz", hier.

Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. http://www.bvl.bund.de. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu allen zugelassenen PSM und
spezielle Hinweise für die Anwendung in Haus- und Kleingärten.

 5. Vollzug des Pflanzenschutzrechtes

Der Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes und darauf gestützter Rechtsverordnungen obliegt der Landesverwaltung,
speziell dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt:
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Tel.  0340 / 6506-0,  Fax.   0340 / 6506-601
Mail:  poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Hier erfolgt die Beratung und Überwachung gewerblicher Anwender (Landwirtschaft) und privater Anwender (Kleingärtner).

Wegweiser

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