80% aller Bundesbürger sehen die Anwendung von Pestiziden kritisch.
Bevor ein Pflanzenschutzmittel (PSM) angewandt werden darf, durchläuft es ein strenges Zulassungsverfahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert als deutsche Zulassungsbehörde dieses Verfahren und arbeitet dabei eng mit anderen Behörden zusammen: Mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut, JKI).
Sie prüfen:
Ist das Produkt hinreichend wirksam, unschädlich für Mensch und Tier sowie vertretbar für den Naturhaushalt?
Alle für die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen PSM finden Sie im PSM-Verzeichnis unter: www.bvl.bund.de
Rechtliche Grundlage für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz -PflSchG) vom 06.02.2012, (BGBl. I S. 148, 1281)
Ziel des PflSchG ist es
1. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären
Beeinträchtigungen zu schützen,
2. Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen,
3. Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des
Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den
Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen.
Die Anwendung von PSM ist nicht ganz einfach, daher haben gewerbliche Anwender entsprechend der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013 einen Nachweis der fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu erbringen.
Für eine sachgerechte Ausbringung von PSM sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen:
Es gibt sehr viele Alternativen zum Einsatz von PSM, wir sprechen in diesem Fall vom integrierten Pflanzenschutz.
Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat am 10. Juni 2020 den Verzicht auf Herbizide und
Neonicotinoide auf allen städtischen Flächen beschlossen.
Den vollständigen Beschluss mit Begründung finden Sie hier.
Auf den Seiten des Umweltbundesamtes, beim BUND und beim Nabu finden Sie zahlreiche Informationen zum Gärtern ohne Gift!
Umweltbundesamt, Stichwort Chemikalien / Pflanzenschutzmittel,/ Pflanzenschutz im Garten https://www.umweltbundesamt.de/pflanzenschutz-im-garten-startseite
Aktuelle Broschüre vom UBA, "Gartenlust - Praxistipps zum Pflanzenschutz", hier.
Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. http://www.bvl.bund.de. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu allen zugelassenen PSM und
spezielle Hinweise für die Anwendung in Haus- und Kleingärten.
Der Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes und darauf gestützter Rechtsverordnungen obliegt der Landesverwaltung,
speziell dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt:
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau
Tel. 0340 / 6506-0, Fax. 0340 / 6506-601
Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Hier erfolgt die Beratung und Überwachung gewerblicher Anwender (Landwirtschaft) und privater Anwender (Kleingärtner).
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Besucheradresse
Markt 5, 06862 Dessau-Roßlau
Postadresse
PF 1425, 06813 Dessau-Roßlau oder
Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2083
0340 204-2692083
umweltamt@dessau-rosslau.de
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare.