Rechtliche Grundlage auf dem Gebiet der Luftreinhalteplanung war bislang die europäische RICHTLINIE 96/62/EG DES RATES über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität und deren vier Tochterrichtlinien mit Festlegungen zu Luftqualitätszielen zur Vermeidung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Umsetzung der Richtlinien in deutsches Recht erfolgte durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 22. und 33. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV).
Aktivitäten auf dem Gebiet der Luftreinhalteplanung in Sachsen-Anhalt resultieren aus der Belastung durch Partikel PM10 (Feinstaub) und Stickstoffdioxid (NO2). Insbesondere in Ballungsräumen und verkehrsdichten Gebieten erweist sich die Einhaltung des seit dem 01.01.2005 gültigen Partikel PM10-Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ (zulässig 35 Überschreitungen im Jahr) und des seit dem 01.01.2010 gültigen NO2-Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ als schwierig.
Ausführliche Informationen zum Stand der Luftreinhalteplanung in Sachsen-Anhalt unter: www.mule.sachsen-anhalt.de
Das Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA) ist ein Mess- und Informationssystem zur kontinuierlichen Erfassung von Luftverunreinigungen im Land Sachsen-Anhalt, das im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt (MULE) vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) betrieben wird.
Es besteht überwiegend aus ortsfesten Containermessstationen, die mit automatischen Messgeräten ausgestattet sind, und einer Messnetzzentrale in Magdeburg, die per Datenfernübertragung mit den Stationen verbunden ist.
Das landesweite Messnetz besteht aus 27 Luftmesscontainern, ein Container steht in Roßlau, in der Luchstraße, Ecke Goethestraße.
Das Luftüberwachungssystem hat eine ganze Reihe von Aufgaben, insbesondere:
Die aktuellen Messdaten sind für jeden online abrufbar, über das Internet: www.luesa.sachsen-anhalt.de
oder per Smartphone über den „LÜSA-App“.
Sie finden hier weiterhin eine Zusammenfassung der Monats- und Jahreswerte, die Bewertungsmaßstäbe für Immissionsmessungen und eine Erläuterung zu allen gesetzlichen Grenzwerten (Bewertungsmaßstäbe).
Umweltzonen sind räumlich begrenzte Gebiete, in denen nach festgelegten Zeitpunkten nur noch Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandardwerte einhalten. Dabei kommen verschiedenfarbige Plaketten zur Kennzeichnung des Fahrzeuges zum Einsatz, die je nach Abgaswert rot, gelb oder grün sind, sogenannte Feinstaub- oder Umweltplaketten. Die Zuordnung der Plaketten ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges sollten Sie gleich nach den Abgaswerten fragen.
Weitere Informationen zu Umweltzonen, auch in Europa, unter www.umwelt-plakette.de
Auf Grund der Einhaltung der Grenzwerte insbesondere für Feinstaub (PM 10) an der Messstelle Albrechtsplatz mussten in Dessau-Roßlau bisher keine Umweltzonen festgelegt werden. Sollten Sie jedoch einen Besuch in anderen Großstädten der Region, wie Halle, Magdeburg und Leipzig planen, sind für die Innenstände Umweltzonen der Stufe 3 festgelegt und Sie benötigen für Ihr Fahrzeug eine grüne Plakette. Die genauen Grenzen der Umweltzonen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Kommune oder unter www.umwelt-plakette.de. Ausführliche Informationen zum Feinstaub auf den Seiten des UBA, unter: www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub/umweltzonen-in-deutschland
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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