Mit Programmen der Städtebauförderung sollen Innenstädte und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt, nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt und soziale Missstände behoben werden. Dazu gewährt der Bund Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) bereit gestellt.
Im Hinblick auf das 50 jährige Jubiläum der Städtebauförderung wurden die Städtebauförderprogramme neu ausgerichtet. Ab sofort konzentriert sich die Städtebauförderung auf die drei Programme "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung".
Die Stadt Dessau-Roßlau hat Fördergebiete für die Programme "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" aufgelegt, in denen seit vielen Jahren Maßnahmen gefördert werden. Strategische Grundlage und Fördervoraussetzung sind das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, Quartierskonzepte und programmatische Handlungskonzepte.
Hier finden Sie Informationen zu Städtebauförderprogrammen vergangener Förderperioden.
Stadtumbau
Soziale Stadt
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.staedtebaufoerderung.info oder https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de.
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