Die untere Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Dessau-Roßlau erreichen immer wieder Anfragen oder Anträge von Bürgern und Ortschaftsräten auf den Verkehr beschränkende Maßnahmen, die die untere Straßenverkehrsbehörde nicht selten nach intensiver Prüfung ablehnend bescheiden muss.
Da die Begründungen zu der jeweiligen Entscheidung der Behörde oft nicht alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt erreichen kann, möchte die untere Straßenverkehrsbehörde an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Informationen zu diesem Thema geben.
Dies wird hier am Beispiel der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 50 km/h erläutert:
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