Naturschutzbeauftragte sind amtlich bestellte Personen, die die untere Naturschutzbehörde ehrenamtlich mit ihrem Fachwissen und ihren Ortskenntnissen unterstützen. Interessierte können sich jederzeit bei der unteren Naturschutzbehörde melden und sich über die bestehenden Möglichkeiten und Einsatzgebiete informieren (Kontakt: 0340 204 2083 oder umweltamt@dessau-rosslau.de).
Nach §3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. 12. 2010 können Naturschutzbeauftragte ernannt werden.
Die Naturschutzbehörden können von diesen ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten
unterstützt werden. Die Naturschutzbeauftragten müssen die erforderlichen Sachkenntnisse
und Fähigkeiten besitzen und dürfen nicht Beschäftigte der bestellenden Behörde sein. Sie
sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der Naturschutzbehörde im Außendienst.
Amt für Umwelt- und Naturschutz
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