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Aufnahme an weiterführende Schulen

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Aufnahme an weiterführenden Schulen

Weiterführende Schulen ab Klassenstufe 5

Ab der 5. Klasse kann in Dessau-Roßlau zwischen den Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium gewählt werden.                                                                                                     

Sekundarschule

Die Sekundarschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist auf den Erwerb des Realschulabschlusses oder des Hauptschulabschlusses ausgerichtet. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung und bereitet so auch auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt vor.

In Dessau-Roßlau gibt es 4 öffentliche Sekundarschulen und eine Sekundarschule in freier Trägerschaft. Für die öffentlichen Sekundarschulen wurden Schulbezirke festgelegt. (siehe Link in der jeweiligen Sekundarschule)

 

Gemeinschaftsschule

In der Gemeinschaftsschule lernen Schülerinnen und Schüler unabhängig vom angestrebten Schulabschluss länger zusammen im Klassenverband. So entfällt eine frühzeitige Festlegung auf einen Bildungsgang/Abschluss. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur). In Dessau-Roßlau gibt es eine Gemeinschaftsschule:

  • Ganztagsschule Zoberberg Dessau - Gemeinschaftsschule, Kastanienhof 14, 06847 Dessau-Roßlau (ab Schuljahr 2022/2023 ohne Schuleinzugsbereich)

Die gymnasiale Oberstufe (Schuljahr 11-13) absolvieren die Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit dem Fachgymnasium des Anhaltischen Berufsschulzentrum "Hugo Junkers".

Die Gemeinschaftsschule können Schülerinnen und Schüler des gesamten Stadtgebietes Dessau-Roßlau  besuchen, sofern die Kapazitätsgrenze (75 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang) nicht überschritten wird.

Gymnasien

Das Gymnasium umfasst einen durchgehenden Bildungsgang der Schuljahrgänge 5-12, der mit dem Abitur abschließt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen. In Dessau-Roßlau stehen zwei öffentliche Gymnasien und ein Gymnasium in freier Trägerschaft zur Verfügung. (Für die Gymnasien wurden keine Schuleinzugsbereiche festgelegt.)

  • Gymnasium "Philanthropinum", Friedrich-Naumann-Str. 2, 06844 Dessau-Roßlau,
  • Gymnasium "Walter Gropius", Peterholzstr. 58, 06849 Dessau-Roßlau,
  • Liborius Gymnasium (freie Trägerschaft), Rabestr. 19, 06844 Dessau-Roßlau

Verfahren zur Aufnahme in den 5. Schuljahrgang an den weiterführenden Schulen

Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse in Klasse 4 erhält jedes Kind von der Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung auf der Grundlage der erzielten Leistungen, des Lernverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerin oder des Schülers. Diese dient als Entscheidungsfindung für die Eltern und ist nicht bindend.

Mit der Schullaufbahnempfehlung erhalten die Eltern bzw. Personensorgeberechtigte das Formblatt zur Schullaufbahnerklärung. Die Schullaufbahnerklärung ist bis zum festgesetzten Termin an die Grundschule ausgefüllt zurückzugeben. Die Zuordnung und  Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erfolgt mit der Schullaufbahnerklärung durch den Schulträger.

Für die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft ist die Anmeldung von den Eltern/ Personensorgeberechtigten direkt an der Schule vorzunehmen.

Die Personensorgeberechtigten haben die Wahl zwischen den Schulformen, die zur Verfügung stehen. Wenn  die Wahl auf eine Sekundarschule fällt, so besucht Ihr Kind die Schule, in dessen Schulbezirk Sie wohnen (siehe Link Sekundarschulen). Soll Ihr Kind eine Sekundarschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen, muss seitens der Eltern / Personensorgeberechtigten ein formloser Antrag im Landesschulamt Dessau-Roßlau, Nantegasse 6 in 06844 Dessau-Roßlau gestellt werden.   

Bitte nehmen Sie sich Zeit, füllen Sie die Schullaufbahnerklärung sorgsam aus und geben Sie einen Ersatzwunsch an, denn aufgrund der festgelegten Aufnahmekapazitäten in den Gymnasien und der Gemeinschaftsschule kann es sein, dass nicht alle Anmeldungen für die Wunsch-Schule berücksichtigt werden können.

Es besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule.

Sollten die auf den Schullaufbahnerklärungen angegebenen Wünsche aller Viertklässler die festgelegte Aufnahmekapazität eines öffentlichen Gymnasiums oder der Gemeinschaftsschule überschreiten, werden als Aufnahmeverfahren Losverfahren durchgeführt.

Die Anwendung bzw. Durchführung der Losverfahren ist per Satzung geregelt.

Satzung über das Aufnahmeverfahren an den Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Dessau-Roßlau

Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule Zoberberg Dessau - Gemeinschaftsschule

Achtung * * * Achtung * * * Achtung * * * Achtung * * * Achtung * * *

Mit Stadtratsbeschluss vom 20. Oktober 2021 wurde die 1. Änderung der Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule Zoberberg Dessau - Gemeinschaftsschule beschlossen und betrifft den 5. Schuljahrgang ab Schuljahr 2022/2023 :

Weitere Daten (z. B.  Telefonnummern) aller Schulen finden Sie unter der Rubrik 'Schulen' auf dieser Internetseite.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Bildung und Schulentwicklung gern zur Verfügung.

Kontakt

Amt für Bildung und Schulentwicklung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2040
0340 204-269 2940
schulamt@dessau-rosslau.de