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Altengerechte barrierearme und barrierefreie Wohnungen

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Definitionen

Bei altengerechten Wohnungen wird zwischen barrierefreien und barrierearmen Wohnungen unterschieden. Laut Stadtratsbeschluss DR/BV/408/2011/V-50 vom 14.12.2011 werden diese Wohnformen wie folgt definiert:

Altengerechte barrierefreie Wohnungen
Wohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sollen so gestaltet sein, dass sie von ihnen problemlos genutzt werden können. Die DIN 18025 Teil 1 (rollstuhlgerecht) und Teil 2 (barrierefrei) geben Standards für barrierefreie Wohnungen vor. So sind in der DIN insbesondere Vorgaben für Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Schwellen, Stufen oder anderen Barrieren, zu Türbreiten und zur Erreichbarkeit von Bedienungselementen (z. B. in Bädern) enthalten.

Altengerechte barrierearme Wohnungen
Diese Wohnungen erfüllen zwar die Mindestanforderungen für die Nutzung durch Menschen mit einer Gehbehinderung und sind stufenlos erreichbar, aber entsprechen ansonsten nicht in allen Teilen der DIN 18025 Teil 2.

Durch spezielle Umbaumaßnahmen können geeignete "normale" Wohnungen zur barrierefreien oder barrierearmen Wohnung angepasst werden.


Altengerechte Wohnungen in Dessau-Roßlau

Altengerechte Wohnungen in Dessau-Roßlau

Im Ergebnis der Erhebungen zur Studie "Jenseits der 60 - wie wollen wir leben" aus dem Jahr 2014 liegen Zuordnungen der Wohnungen der drei größten Wohnungsunternehmen der Stadt, zu deren Bestand ca. 34 Prozent aller Wohnungen in Dessau-Roßlau gehören, in diese Kategorien vor. Danach erfüllten in ihrem Bestand 35 Wohnungen die Merkmale für barrierefreies und 489 Wohnungen für barrierearmes Wohnen.

Darüber hinaus machten diese Wohnungsunternehmen darauf aufmerksam, dass es außerhalb der beschlossenen Definitionen zum Wohnen im Alter (siehe oben) viele Wohnungen gibt, die bevorzugt von Seniorinnen und Senioren angemietet werden, weil sie durchaus einige seniorenfreundliche Merkmale, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Fahrstuhls, aufweisen. Zu diesen sogenannten seniorenfreundlichen Wohnungen gehörten zum Zeitpunkt der Erhebungen insgesamt 1.586 Wohnungen im Bestand der drei Wohnungsunternehmen. 


Wohnungsanpassung

Wohnungsanpassung

Viele Wohnungen lassen sich von einer Wohnung mit Barrieren zu einer barrierearmen oder sogar barrierefreien Wohnung umgestalten. Hierfür werden von verschiedenen Unternehmen und Sozialleistungsträgern Förderungen und Hilfen angeboten.   

Für Mieter
Einige Vermieter unterstützen in Dessau-Roßlau die altersgerechte Anpassung der Wohnung.

So hat z. B. die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH die Aktion "Wohnen ohne Hindernisse" gestartet, in deren Rahmen Umbaumaßnahmen in der Wohnung durchgeführt werden können.

Die Wohnungsgenossenschaft Dessau e. G. bietet verschiedene Serviceleistungen für ein seniorenfreundliches Wohnen an. Dazu zählen z. B. die kostenlose Vermittlung von kompetenten Partnern für die Bewältigung des Alltags (z. B. Hausnotruf, Hauswirtschaftshilfen, Fahrdienste), Umbau des Bades von Wanne auf Dusche, Aufzüge in vielen Häusern usw..   

Für Pflegebedürftige
Im Fall der Pflegebedürftigkeit können die  Pflegekassen entsprechende Umbaumaßnahmen unterstützen. Auskünfte erhalten Sie u. a. in den Pflegestützpunkten der Pflegekassen.  

Für Haus- und Wohnungseigentümer
Für Modernisierungsarbeiten zur Beseitigung oder zur Verringerung von Barrieren in bestehenden Wohnungen vergibt die KfW-Bankgruppe Darlehen im Rahmen des Programms  "Altersgerecht umbauen". Hiermit können der leichtere Zugang zum Haus, der Einbau eines Aufzuges oder Treppenliftes oder notwendige Umbauten in Küche und Bad realisiert werden.

Ansprechpartner im Amt für Soziales und Integration

Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter und mit Behinderung" (ZIB)


Anschrift in Dessau:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zentrales Informationsbüro (ZIB)
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau  

Zimmer: 101
(Rathausanbau, 1. Obergeschoß, Fahrstühle vorhanden)

0340 204-2559
0340 204-2692958
infobuero_soziales@dessau-rosslau.de  



Öffnungszeiten
Dienstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
sonst nach Vereinbarung

Weiterführende Informationen und Links

"Länger zuhause leben" (Broschüre des Bundes)
Serviceportal Zuhause im Alter