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Betreutes Wohnen und Service-Wohnen

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Definitionen

Definitionen

Laut Stadtratsbeschluss DR/BV/408/2011/V-50 vom 14.12.2011 wird zwischen Wohnungen des Betreuten Wohnens und des Service-Wohnens unterschieden. Beide Wohnformen werden wie folgt definiert:  

Betreutes Wohnen
Das betreute Wohnen bietet barrierefreie oder barrierearme Wohnungen in möglichst zentrumsnaher Wohnlage mit Betreuungsservice. Es kann in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in Wohnanlagen realisiert werden.

Bewohnerinnen und Bewohner des Betreuten Wohnens schließen in der Regel zwei Verträge ab:      

A. einen Mietvertrag / Kaufvertrag für die Wohnung und
B. einen Betreuungsvertrag mit Serviceleistungen.

Das Angebot besteht aus pauschal abgerechneten Grundleistungen und gesondert abgerechneten Wahlleistungen.

Die Grundleistung umfasst neben allgemeinen Beratungs- und Informationsleistungen vor allem regelmäßige Hausbesuche, in denen der Hilfebedarf regelmäßig überprüft und gegebenenfalls neu vereinbart wird. Darüber hinaus können der Hausnotruf mit 24-Stunden-Bereitschaft, die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen oder der Hausmeisterservice zu den Grundleistungen zählen.

Wahlleistungen können bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Dazu zählen unter anderem hauswirtschaftliche Hilfen, Einkaufsdienste, Essen auf Rädern, Besuchs- und Begleitdienste sowie ambulante Hilfen.

Seit dem Jahr 2006 gibt es mit der DIN 77800 einheitliche Standards für das betreute Wohnen. Anbieter dieser Wohnform können sich die Einhaltung der Standards zertifizieren lassen.

Service-Wohnen
Der Begriff Service-Wohnen ist nicht geschützt und unterliegt demnach keiner verbindlichen oder gesetzlichen Definition.

Unter Service-Wohnen ist eine Wohnform zu verstehen, die Seniorinnen und Senioren ein sicheres Wohnen (barrierefreie oder barrierearme Wohnungen) in Verbindung mit einer Vielzahl verfügbarer Hilfs- und Betreuungsangeboten in einer angemieteten Wohnung ermöglicht. Im Gegensatz zum betreuten Wohnen wird beim Service-Wohnen keine bestimmte Grundleistung in Anspruch genommen, sondern nur bei Bedarf auf erforderliche Wahlleistungen zurückgegriffen (z. B. hauswirtschaftliche Dienste).