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Denkmalpflege und Denkmalschutz

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Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte und der prägenden Bestandteile der Kulturlandschaft nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Dabei erstreckt sich der Schutz auf die gesamte Substanz eines Kulturdenkmals einschließlich seiner Umgebung, soweit diese für die Erhaltung, Wirkung, Erschließung und die wissenschaftliche Forschung von Bedeutung ist.

Gesetzliche Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) vom 21.10.1991 (GVBl. LSA S. 368 ber. 1992 S. 310), zuletzt geändert am 27.12.2005 durch das dritte Investitionserleichterungsgesetz (GVBl. LSA Nr. 67/2005).

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau gehört zum Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt und ist eine Abteilung des Amtes für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste.

Sie erteilt Auskünfte über das Denkmalverzeichnis und berät Denkmaleigentümer u. a. zu deren Pflichten im Rahmen von Genehmigungen sowie zu den Möglichkeiten finanzieller Förderung.

Darüber hinaus koordiniert die Behörde den jährlich am zweiten Sonntag im September stattfindenden
Tag des offenen Denkmals.

Das Glossar gibt Auskunft über grundlegende Begriffsbestimmungen der Kulturdenkmale.

Für Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung und Erteilung einer Zuwendung für Denkmalpflege stehen Formulare bereit.

Weitere Informationen


Denkmalverzeichnis

Denkmalverzeichnis

Im Denkmalverzeichnis der Stadt Dessau-Roßlau sind alle derzeit inventarisierten Kulturdenkmale aufgeführt.

Das Verzeichnis wird als deklaratorische Denkmalliste nachrichtlich geführt.

In die Liste werden Objekte aufgenommen, die die im Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) genannten Voraussetzungen erfüllen, wobei die Denkmaleigenschaft eines Objektes nicht von der Eintragung in die Liste abhängt.

Einzusehen ist es bei der Unteren Denkmalschutzbehörde, die in der Stadt Dessau-Roßlau beim Amt für Stadtentwicklung, Denkmalpflege und Geodienste angesiedelt ist. 

Die Inventarisierung (Aufnahme von Kulturdenkmalen in das Denkmalverzeichnis) erfolgt durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Halle.


Denkmalausweisungen Gartenreich Dessau-Wörlitz

Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt hat die fachliche Untersetzung der Denkmalausweisung für den Denkmalbereich Kulturlandschaft Gartenreich Dessau-Wörlitz vorgenommen. Weiterhin hat das LDA die Ortskerne Jonitz, Naundorf (beide Waldersee), Mildensee und Großkühnau sowie die Ortslage Mosigkau als Denkmalbereiche gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA neu ausgewiesen. Die Eintragung in das Denkmalverzeichnis ist erfolgt. Die Benachrichtigung der Eigentümer erfolgte im Amtsblatt Februar 2020.

Nachfolgend finden Sie dazu folgende Dokumente:

Lageplan Denkmalbereiche [PDF, 713 KB]

Denkmalbereich Kulturlandschaft Gartenreich Dessau-Wörlitz
Flurstücksliste Denkmalbereich Gartenreich Dessau-Wörlitz [PDF, 514 KB]
Denkmalausweisung Denkmalbereich Gartenreich Dessau-Wörlitz [PDF, 116 KB]

Denkmalbereich Ortskern Jonitz (Waldersee)
Flurstücksliste Denkmalbereich Ortskern Jonitz [PDF, 408 KB]
Denkmalausweisung Denkmalbereich Ortskern Jonitz [PDF, 117 KB]
Lageplan Denkmalbereich Ortskern Jonitz [PDF, 683 KB]

Denkmalbereich Ortskern Naundorf (Waldersee)
Flurstücksliste Denkmalbereich Ortskern Naundorf [PDF, 407 KB]
Denkmalausweisung Denkmalbereich Ortskern Naundorf [PDF, 115 KB]
Lageplan Denkmalbereich Ortskern Naundorf [PDF, 347 KB]

Denkmalbereich Ortskern Mildensee
Flurstücksliste Denkmalbereich Ortskern Mildensee [PDF, 406 KB]
Denkmalausweisung Denkmalbereich Ortskern Mildensee [PDF, 119 KB]
Lageplan Denkmalbereich Ortskern Mildensee [PDF, 1213 KB]

Denkmalbereich Ortskern Großkühnau
Flurstücksliste Denkmalbereich Ortskern Großkühnau [PDF, 404 KB]
Denkmalausweisung Denkmalbereich Ortskern Großkühnau [PDF, 118 KB]
Lageplan Denkmalbereich Ortskern Großkühnau [PDF, 712 KB]

Denkmalbereich Ortslage Mosigkau
Flurstücksliste Denkmalbereich Ortslage Mosigkau [PDF, 439 KB]
Denkmalausweisung Denkmalbereich Ortslage Mosigkau [PDF, 202 KB]

Hier finden Sie weitere Hinweise zur Präzisierung der Denkmalausweisungen [PDF, 157 KB] für das Gartenreich Dessau-Wörlitz, veröffentlicht im Amtsblatt 05/2020, Seite 21.


Genehmigung

Genehmigung

Einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde (in diesem Fall die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau) bedarf es nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA), wer ein Kulturdenkmal

  • instand setzen, umgestalten oder verändern,
  • in seiner Nutzung verändern,
  • durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beeinträchtigen oder zerstören,
  • von seinem Standort entfernen und
  • beseitigen oder zerstören will.

Vor der Zustellung der denkmalrechtlichen Genehmigung darf mit den geplanten Maßnahmen nicht begonnen werden. Diese dürfen nur so ausgeführt werden, wie sie genehmigt worden sind.

Weiterhin bedarf es einer Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde für Erd- und Bauarbeiten, bei denen begründete Anhaltspunkte bestehen, dass Kulturdenkmale entdeckt werden.

Diese Arbeiten sind rechtzeitig anzuzeigen.


Fördermöglichkeiten für Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen

Fördermöglichkeiten für Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen

Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Förderung bzw. steuerliche Absetzbarkeit ist, dass bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bzw. ein Bauantrag beim Bauordnungsamt gestellt und genehmigt wurde.

Es gibt folgende Fördermöglichkeiten, wobei die Anträge zu richten sind an:

  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
    Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
    Antragsstellung ebenda. Baumaßnahmebeginn erst nach positivem Bewilligungsbescheid.
  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt
    An der Bornau 2, 49090 Osnabrück
    Antragsformular hier.
    Gefördert werden können nur Maßnahmen die durch Umweltbeeinflussung entstanden sind. Baumaßnahmebeginn erst nach positivem Bewilligungsbescheid.
  • Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
    Stresemannstraße 18, 39104 Magdeburg
    Antragsstellung ebenda.
  • Ostdeutsche Sparkassenstiftung für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt
    Leipziger Straße 51, 10117 Berlin
    Antragsformular hier.
  • Landesverwaltungsamt, Obere Denkmalschutzbehörde
    Hakeborner Straße 1, 39112 Magdeburg
    Antragsformulare hier oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Dessau-Roßlau.
    Die Anträge für das darauffolgende Jahr sind bis spätestens 1. August des laufenden Jahres zu stellen. Baumaßnahmebeginn erst nach positivem Bewilligungsbescheid bzw. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn muss gestellt werden und genehmigt sein. Förderung maximal 49 % der Gesamtkosten.

Bei der Antragstellung ist Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau gern behilflich.

Ein Anspruch des Antragstellers auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die vorgesehene Baumaßnahme steuerlich abzusetzen.

Das erforderliche Formblatt „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung/vorläufigen Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes 1990 (EstG 1990)“ ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau erhältlich.

Ausgefüllt und mit den Originalrechnungen versehen ist es bei der Unteren Denkmalschutzbehörde wieder einzureichen. Auf dieser Grundlage wird eine Bescheinigung für das zuständige Finanzamt ausgestellt.


Förderungen energetischer Maßnahmen an Baudenkmalen

Förderungen energetischer Maßnahmen an Baudenkmalen

Im Zusammenhang mit den angestrebten Ziele des Bundes für eine energetische Optimierung des Wohngebäudebestandes bestehen auch Fördermöglichkeiten im Denkmalbestand.

Eine Förderung für die energetische Verbesserung von unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäuden bietet die KfW Förderbank.

Die denkmalpflegerischen Belange, die maßgeblich für eine denkmalrechtliche Genehmigung sind, werden vorrangig bewertet. Sie sind von der staatlichen Denkmalpflege genau zu bezeichnen.

Voraussetzung für einen Förderantrag ist eine testierte Beratung durch von der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführte Fachleute.

Die Beratung ist kostenpflichtig, ein Teil der Beratungskosten kann jedoch bezuschusst werden.

Neben einer Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau besteht in Sachsen-Anhalt noch eine Landesförderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung über die Investitionsbank

Weitere Informationen:


Begriffsbestimmungen der Kulturdenkmale

Begriffsbestimmungen der Kulturdenkmale

Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) sind gegenständliche Zeugnisse des menschlichen Lebens aus vergangener Zeit, die im öffentlichen Interesse zu erhalten sind. Öffentliches Interesse besteht, wenn diese von besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer, wissenschaftlicher, technisch-wirtschaftlicher oder städtebaulicher Bedeutung sind. 
Kulturdenkmale werden wie folgt untergliedert:

Baudenkmale

sind Kulturdenkmale, die aus baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen bestehen. Dazu gehören auch Garten-, Park-, und Friedhofsanlagen, sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, produktions- und verkehrsbedingte Reliefformen wie Pflanzen-, Frei- und Wasserflächen.

Denkmalbereiche

sind Mehrheiten von baulichen Anlagen. Diese können historische Kulturlandschaften, die in der Liste des Erbes der UNESCO (z.B. Dessau-Wörlitzer Gartenreich) aufgeführt sind, Stadtgrundrisse, Stadt- oder Ortsbilder, Ortssilhouetten, Stadtteile und Stadtviertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge und bauliche Gesamtanlagen sein.

archäologische Kulturdenkmale

sind Reste von Bauwerken, Gegenständen und Lebewesen, die im oder auf dem Boden, im Moor und unter Wasser erhalten geblieben sind und die von der Geschichte des Menschen Zeugnis ablegen. Insbesondere sind dies Siedlungen und Wüstungen, Befestigungsanlagen aller Art, Landwehren mit markanten Grenzverläufen, Produktionsstätten wie Ackerfluren und Werkplätze, Glashütten, Öfen, Pingen, Halden, Verkehrsanlagen, Be- und Entwässerungssysteme, Gräberfelder, Grabanlagen, darunter auch Grabhügel und Großsteingräber, Höhlen, Kultstätten, Denkmale der Rechtsgeschichte und Überreste von Bauwerken sowie Steinmahle und Schälchensteine.

archäologische Flächendenkmale

sind die Mehrheiten von archäologischen Kultureinheiten.

bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde

sind als Einzelgegenstände und Sammlungen, wie Werkzeuge, Geräte, Hausrat, Gefäße, Waffen, Schmuck, Trachtenbestandteile, Bekleidung, Kulturgegenstände, Gegenstände der Kunst und des Kulturhandwerkes, Münzen und Medaillen, Verkehrsmittel, Maschinen und technische Aggregate, Teile von Bauwerken, Skelettreste von Menschen und Tieren, Pflanzenreste und andere Hinterlassenschaften.

Kleindenkmale

sind Meilensteine, Obelisken, Steinkreuze, Grenzsteine usw.


Formulare

Formulare

Um einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Zuwendung für Denkmalpflege zu stellen, stehen Antragsformulare im PDF-Format auf der Internetseite Denkmalschutz des Referates Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe (Obere Denkmalschutzbehörde) im Landesverwaltungsamt zum Herunterladen bereit.

Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Untere Denkmalschutzbehörde

Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau

0340 204-2371
denkmalpflege@dessau-rosslau.de

Nächster Tag des offenen Denkmals

Der nächste Tag des offenen Denkmals findet am 8. September 2024 statt.