Einer Erlaubnis bedarf, wer gewerbsmäßig:
Wer Spielgeräte im Sinne der GewO aufstellen (betreiben) will, bedarf der schriftlichen Bestätigung der Behörde.
Da für die Erteilung verschiedene Unterlagen notwendig sind, informieren Sie sich bitte direkt vor Ort beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
In jedem Fall ist der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit zu erbringen.
Die Stadt Dessau-Roßlau erhebt außerdem für den Betrieb von Geld- und Unterhaltungsspielgeräten eine Vergnügungssteuer.
Antrag auf Aufstellerlaubnis und / oder Veranstaltung eines anderen Spieles
Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
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