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Ambulant betreute Wohngemeinschaften

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Definition

Laut Stadtratsbeschluss DR/BV/408/2011/V-50 vom 14.12.2011 wird in den Definitionen zum Wohnen im Alter in der Stadt Dessau-Roßlau zwischen

  • sebst organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaften und
  • nicht selbst organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaften

unterschieden. Beide Wohnformen werden wie folgt definiert:  

Selbst organisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben mindestens drei, jedoch nicht mehr als zwölf pflege- und betreuungsbedürftige Personen in einer Wohnung zusammen. Sie werden von einem oder mehreren Pflegediensten betreut.

Die WG-Mitglieder schließen mit dem Vermieter einen normalen Mietvertrag und organisieren selbstbestimmt ihren Alltag. Die WG-Mitglieder bestimmen als Gremium selbst über den Einzug neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Gemeinsam oder einzeln wählen sie den/die Pflegedienst/e aus und bestimmen die Art und den Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen. Sie haben das Hausrecht (Schlüsselgewalt) und räumen dem Pflegedienst nur ein Gaststatus (ohne Büro und Schlüssel) ein.  

Nicht selbst organisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften
Wie in einer selbst organisierten ambulanten betreuten Wohngemeinschaft leben hier mindestens drei, höchstens zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen in einer Wohnung zusammen. Die nicht selbst organisierte Wohngemeinschaft steht unter der Verantwortung eines Trägers und ist von diesem strukturell abhängig, was bedeutet, dass Pflege- und Betreuungsleistungen nicht frei wählbar sind. Oft sind Vermieter und Anbieter von Dienstleistungen identisch.

Nicht selbst organisierte Wohngemeinschaften müssen bei der für das Heimrecht zuständigen Behörde angezeigt werden. Es gelten die Regelungen des  Wohn- und Teilhabegesetzes - WTG LSA vom 17.02.2011. 


Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Dessau-Roßlau

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Dessau-Roßlau

In der Schriftenreihe "Leben und Wohnen im Alter und mit Behinderung" hat das Amt für Soziales und Integration im Januar 2014 zum zweiten Mal die Broschüre "Betreutes Wohnen in Dessau-Roßlau" herausgegeben. In 19 kurzen Portäts werden Angebote des Betreuten Wohnens, des Service-Wohnens und erstmalig auch Angebote von ambulant betreuten Wohngemeinschaften vorgestellt.

Broschüre Betreutes Wohnen in Dessau-Roßlau[7 MB] 
Ergänzungsblatt zur Broschüre "Betreutes Wohnen in Dessau-Roßlau"[456 KB]

Ansprechpartner im Amt für Soziales und Integration

Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter und mit Behinderung" (ZIB)


Anschrift in Dessau:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zentrales Informationsbüro (ZIB)
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau  

Zimmer: 112
(Rathausanbau, 1. Obergeschoß, Fahrstühle vorhanden)

0340 204-2559
0340 204-2692958
infobuero_soziales@dessau-rosslau.de  



Öffnungszeiten
Dienstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
sonst nach Vereinbarung

Weiterführende Informationen

Gesetz über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Broschüre des Landes)