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Hilfe zur Pflege

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Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und wird im  Siebten Kapitel des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) gesetzlich geregelt.

Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Sie richtet sich somit an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie z. B. Körperpflege, Anziehen oder Essen Hilfe benötigen.

Wie alle anderen Leistungen der Sozialhilfe ist auch die Hilfe zur Pflege eine nachrangige Leistung, das heißt, dass Leistungen anderer Leistungsträger (z. B. Pflegekasse) vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte

Sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfe erfüllt sind, haben folgende Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege:

  • Personen mit einem vorübergehenden Hilfebedarf
  • Personen, die nicht pflegeversichert sind
  • Personen, bei denen die Leistungen der Pflegekasse den erforderlichen Hilfebedarf nicht abdecken

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Die Stadt Dessau-Roßlau führt die Aufgaben der Hilfe zur Pflege als herangezogene Gebietskörperschaft für den überörtlichen Sozialhilfeträger (Land Sachsen-Anhalt) aus.

Leistungen

Leistungen

Generell gilt in der Hilfe zur Pflege ein Vorrang der ambulanten häuslichen Pflege vor teil- oder vollstationären Pflegeleistungen. Der Träger der Sozialhilfe ist verpflichtet, auf die häusliche Pflege hinzuwirken, das heißt konkret, die Pflegeressourcen des sozialen Umfeldes zu initiieren und zu erhalten.

Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere:

  • Pflegegeld
  • Erstattung von Aufwendungen der privaten Pflegepersonen (z. B. Angehörige oder Nachbarn)
  • angemessene Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst
  • Kosten für eine zeitweilige Entlastung der Pflegeperson
  • Kosten für Pflegehilfsmittel.

Reicht die häusliche Pflege nicht aus und ist eine teilstationäre oder stationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege oder
  • vollstationäre Pflege (Alten- und Pflegeheim).

 

Online-Terminvergabe

Online-Terminvergabe

Für Angelegenheiten des Amtes für Soziales und Integration, Bereich Hilfe zur Pflege können Sie online unter folgendem Link einen Termin buchen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
  • Schuldnerberatung

Kontakte und Ansprechpartner

+Nachname A-G:  
Zimmer:104 (1. Obergeschoß)  
0340 / 204 1855

+Nachname H-P:  
Zimmer: 103 (1. Obergeschoß)  
0340 / 204 1159

+Nachname R-Z:  
Zimmer:104 (1. Obergeschoß) 
0340 / 204 1650

hilfezurpflege@dessau-rosslau.de

0340 / 204 269 2958


Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden