Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und wird im Siebten Kapitel des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) gesetzlich geregelt.
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Sie richtet sich somit an Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen im Alltag, wie z. B. Körperpflege, Anziehen oder Essen Hilfe benötigen.
Wie alle anderen Leistungen der Sozialhilfe ist auch die Hilfe zur Pflege eine nachrangige Leistung, das heißt, dass Leistungen anderer Leistungsträger (z. B. Pflegekasse) vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.
Sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Bezug von Sozialhilfe erfüllt sind, haben folgende Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege:
Die Stadt Dessau-Roßlau führt die Aufgaben der Hilfe zur Pflege als herangezogene Gebietskörperschaft für den überörtlichen Sozialhilfeträger (Land Sachsen-Anhalt) aus.
Generell gilt in der Hilfe zur Pflege ein Vorrang der ambulanten häuslichen Pflege vor teil- oder vollstationären Pflegeleistungen. Der Träger der Sozialhilfe ist verpflichtet, auf die häusliche Pflege hinzuwirken, das heißt konkret, die Pflegeressourcen des sozialen Umfeldes zu initiieren und zu erhalten.
Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere:
Reicht die häusliche Pflege nicht aus und ist eine teilstationäre oder stationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für
Ambulante Pflegedienste in Dessau-Roßlau
Betreutes Wohnen und Service-Wohnen in Dessau-Roßlau [4 MB]
Pflegeberatung in Sachsen-Anhalt (Beratungsstellen und Ansprechpartner)
"Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform - Wegweiser für ältere Menschen" (Broschüre des Bundes) Broschüren des Bundesministeriums für Gesundheit:
Für Angelegenheiten des Amtes für Soziales und Integration, Bereich Hilfe zur Pflege können Sie online unter folgendem Link einen Termin buchen.
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
0340 / 204 20 50
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)
+Nachname A-G:
Zimmer:104 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 1855
+Nachname H-P:
Zimmer: 103 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 1159
+Nachname R-Z:
Zimmer:104 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 1650
hilfezurpflege@dessau-rosslau.de
0340 / 204 269 2958
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden