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Zentrales Forderungsmanagement/Vollstreckung

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Zentrales Forderungsmanagement / Vollstreckung

Das Zentrale Forderungsmanagement ist für die Vollstreckung der offenen Forderungen der Stadt Dessau-Roßlau zuständig. Darüber hinaus ist das Zentrale Forderungsmanagement im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit gesetzlich zur Vollstreckungshilfe für andere Gläubiger verpflichtet.

Um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, können Sie gern mit uns in Kontakt treten. Ihre Mitwirkung vorausgesetzt, ist z. B. eine gütliche Einigung durch den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung denkbar. Dazu können Sie auch während der Sprechzeiten direkt bei uns vorsprechen.

Aus der nachfolgenden Übersicht können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter ermitteln:

Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens Telefonnummer
A 204-2825
BA-BAR 204-2722
BAS-BEC 204-2025
BED-BQ 204-1425
BR-BZ 204-1725
C 204-1325
D 204-2525
E 204-1825
F 204-2521
G 204-1625
HA-HE 204-1725
HF-HZ 204-1825
I 204-2825
J 204-1325
K-KUE 204-2221
KUF-KZ 1825
L 204-2721
M ohne ME 204-2921
ME 204-1625
NA-NE 204-1325
NF-NZ 204-2225
O 204-2721
P 204-2025
Q 204-2825
R 204-2421
SA-SH 204-2722
SI-SS 204-2525
STA-STI 204-2421
STJ-STZ 204-2025
SU-SZ 204-2825
SCH (außer SCHA, SCHE, SCHW) 204-1525
SCHA 204-2525
SCHE 204-2921
SCHW 204-2825
T 204-2722
U 204-2825
V 204-2722
W 204-2325
X,Y 204-2825
Z 204-2521

Für Fragen der Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung können Sie sich an Frau Lucas wenden (204-2225 lucas@dessau-rosslau.de Zimmer: 178). Im Übrigen können Sie sich an die Sachgebietsleiterin Frau Eisenhuth wenden (204-1125 eisenhuth@dessau-rosslau.de Zimmer: 176).

Soweit Sie nicht mitwirken, ist das Zentrale Forderungsmanagement verpflichtet, die offenen Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Dazu werden Ermittlungen zu Ihrer Person durchführt und zeitnah entsprechende Kontenpfändungen, Lohn- und Gehaltspfändungen bzw. die Pfändung von sonstigen Vermögensgegenständen wie z.B. Fahrzeuge geprüft und veranlasst. Darüber hinaus wird Sie ein Außendienstmitarbeiter aufsuchen. Dabei ist es möglich, dass wir nach Einholung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung Ihre Wohn- und / oder Geschäftsräume zwangsweise öffnen lassen. Diese Maßnahmen verursachen für Sie weitere Kosten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ihre Kontenstammdaten beim Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden.

Neben der Vollstreckung von Forderungen der Stadt Dessau-Roßlau wird das Zentrale Forderungsmanagement im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte, Gemeinden und Landkreise tätig.

Des Weiteren ist die Stadt Dessau-Roßlau verpflichtet, Ihre offenen Forderungen gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zu vollstrecken. Inhaltliche Fragen zu diesen Forderungen können Sie nur direkt mit dem MDR unter nachfolgendem Kontakt klären:

Mitteldeutscher Rundfunk, vertreten durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, Telefon: 01806/99955510 Fax: 01806/99955501

In jedem Fall sollten Sie uns darüber informieren, damit über ggf. bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entschieden werden kann. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Kontoauskünfte

Wir erteilen Ihnen selbstverständlich gern Auskünfte über Ihr Personenkonto, wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch etwas zu bezahlen haben oder wann Ihre Zahlungen eingegangen sind. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass für das Zentrale Forderungsmanagement bei diesen Auskünften die gesetzliche Verpflichtung besteht, Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Steuergeheimnis zu wahren. Auch in Ihrem eigenen Interesse müssen sich somit die Mitarbeiter des Zentralen Forderungsmanagements und der Stadtkasse, auch bei telefonischen Auskünften von der Legitimation des Anrufers überzeugen können. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob eine telefonische Auskunft möglich ist, trifft das Zentrale Forderungsmanagement.

Dem Mitarbeiter des Zentralen Forderungsmanagements ist auf jeden Fall die Finanzadresse (FAD) bzw. das Kassenzeichen zu nennen, über welches Auskunft erteilt werden soll.

Bei persönlicher Vorsprache eines Bevollmächtigten muss dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Zusätzlich muss ein Personalausweis oder Pass vorgelegt werden, falls die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt ist.

Kontakt

Postanschrift

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Stadtfinanzen
Abt. Zentrales Forderungsmanagement
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

Besucheradresse

Zerbster Straße 4
06842 Dessau-Roßlau
Rathausaltbau 1. Etage

Erreichbarkeit

0340 204-2020
0340 204-2692902
kaemmerei@dessau-rosslau.de

Sachgebietsleitung Zentrales Forderungsmanagement: 0340 204-1125
Außendienst: 01632042512 / 01632042562

Sprechzeiten

Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Donnerstag
8.00-12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

Datenschutzinformationen

Die Datenschutzinformationen des Amtes für Stadtfinanzen sind unter folgendem Link zentral nachzulesen: hier