Bei bisheriger Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirkes Dessau-Roßlau:
Bei bisherigem Wohnsitz außerhalb des Zulassungsbezirkes Dessau-Roßlau ohne Halterwechsel und unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
Hinweise:
Wenn Sie für eine andere Person zulassen, müssen Sie sich ebenfalls ausweisen. Außerdem sind eine Vollmacht und der Personalausweis des (künftigen) Fahrzeughalters bzw. sein Pass mit Meldebescheinigung vorzulegen.
Ein Fahrzeugbrief nach altem bundesdeutschen Recht (bis 30.09.2005) ist wegen der erforderlichen Umwandlung in EU-Recht (ab 01.10.2005) immer vorzulegen.
Die Grundgebühren enthalten keine Kosten für z. Bsp. Wunschkennzeichen, Kennzeichenreservierung oder Portokosten für die Übersendung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese event. anfallenden Gebühren kommen noch zusätzlich zu den Grundgebühren hinzu.
ODER
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