Am 25. Februar 2011 hat der Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) verabschiedet. Das sogenannte "Bildungs-und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche" ist Bestandteil der Gesetzesänderung.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden Familien mit geringen und mittleren Einkommen künftig stärker finanziell unterstützt. Neben den Änderungen zum Kindergeld und des Kinderzuschlags, wurden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe angepasst. Diese Neuerungen gelten ab dem 1. August 2019. Die genauen Anpassungen finden Sie im Informationsbrief (Link).
Seit 1. August 2019 gilt:
Die Anträge und Formulare hierzu finden Sie rechts auf dieser Seite.
Anspruch auf die Leistungen der Bildung und Teilhabe haben Familien mit Kindern, die
beziehen.
Sogenannte Schwellenhaushalte können einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben, auch wenn ein Anspruch auf Sozialgeld, ALG II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt wegen fehlender Hilfsbedürftigkeit nicht besteht.
Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Einzelfallbezogen können gemäß § 28 SGB II, § 34 SGB XII und § 6 b BKGG Leistungen für folgende Bedarfe gewährt werden:
Das Budget zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben kann für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an
eingesetzt werden.
Hinweis: Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Beträge.
für Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II):
Jobcenter Dessau-Roßlau
für Leistungsempfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und Asylbewerberleistungen:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2691764
wohngeld@dessau-rosslau.de
Dienstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 17.30 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 16.00 Uhr
(nur Rathaus Dessau)
sowie nach Vereinbarung
Nachnamen A, F
Zimmer: 214 (2. Obergeschoß)
0340 204-1659
Nachnamen B, O, Q
Zimmer: 213 (2. Obergeschoß)
0340 204-1195
Nachnamen C, D, P
Zimmer: 216 (2. Obergeschoß)
0340 204-2264
Nachnamen E, J, W
Zimmer: 209 (2. Obergeschoß)
0340 204-1156
Nachnamen G
Zimmer: 211 (2. Obergeschoß)
0340 204-2258
Nachnamen H, I
Zimmer: 205 (2. Obergeschoß)
0340 204-2155
Nachnamen K, U
Zimmer: 212 (2. Obergeschoß)
0340 204-2564
Nachnamen L, R
Zimmer: 216 (2. Obergeschoß)
0340 204-1164
Nachnamen M, N
Zimmer: 212 (2. Obergeschoß)
0340 204-2564
Nachnamen S, St
Zimmer: 205 (2. Obergeschoß)
0340 204-2664
Nachnamen Sch
Zimmer: 214 (2. Obergeschoß)
0340 204-1395
Nachnamen T, V, X, Z
Zimmer: 210 (2. Obergeschoß)
0340 204-1632
Heimfälle A-O
Zimmer: 210 (2. Obergeschoß)
0340 204-1632
Heimfälle P-Z
Zimmer: 205 (2. Obergeschoß)
0340 204-2664
Hinweis zur Barrierefreiheit:
Das Amt für Soziales und Integration befindet sich im 2. Obergeschoss (Rathausanbau). Fahrstühle sind vorhanden. Die Büros sind barrierefrei zugänglich.
∗ Die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe gilt sowohl für das Wohngeld als auch für Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Wohngeld und Kinderzuschlag
ergänzende Angaben zum Antrag auf Bildung und Teilhabe - SGB II, SGB XII, AsylbLG
Antrag auf Lernförderung - alle Rechtskreise
Abrechnung für Fahrten: Ausflüge/Klassenfahrten - alle Rechtskreise
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