Die städtebauliche Förderung konzentriert sich zukünftig auf die drei Programme "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Die Ausweisung von Fördergebieten und ein integriertes Entwicklungskonzept sind wie bisher Fördervoraussetzung für eine Kommune, um in das Programm aufgenommen zu werden. Als neue Fördervoraussetzung kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns). In diese Maßnahme ist das Programm "Zukunft Stadtgrün" aufgegangen.
Das neue Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus (z.B. Klimafolgenanpassung) und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und den Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen. Die Förderung des Rückbaus wurde wegen wesentlich gestiegener Bau- und Entsorgungspreise von 35 Euro/m² auf 55 Euro/m² erhöht.
Karte des Fördergebiets [PDF]
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