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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

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Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird nach Teil 2 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGBIX) in der ab 01.01.2020 geltenden Fassung gewährt. Grundsätzlich soll die Eingliederungshilfe die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft fördern und Benachteiligungen vermeiden.

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte

Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Anspruch besteht auch, wenn eine solche wesentliche Behinderung droht.

Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Für einige Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (z. B. Soziale Teilhabe) ist ein Beitrag zu den Aufwendungen aufzubringen. Dieser ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person sowie bei minderjährigen Personen der im Haushalt lebenden Eltern oder des im Haushalt lebenden Elternteils.

Zuständigkeit

Zuständigkeit

Die Stadt Dessau-Roßlau führt diese Aufgabe als herangezogene Gebietskörperschaft für den überörtlichen Sozialhilfeträger (Land Sachsen - Anhalt) durch.

Leistungen

Leistungen

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen

  1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Behandlung durch Ärzte, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfsmittel, Beratung, Training etc.)
  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsbereiche der Werkstatt für behinderte Menschen, anderer Leistungsanbieter, privaten und öffentlichen Arbeitgebern)
  3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfe zur Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf)
  4. Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen etc.)

Anschrift und Öffnungszeiten

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration

Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau

0340 / 204 20 50  
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de

Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zentrales Informationsbüro "Leben und Wohnen im Alter mit Behinderung"
  • Schuldnerberatung

Ansprechpartner

eingliederungshilfe@dessau-rosslau.de
0340 204 269 2458

Fallmanagement

Zimmer: 111 (1. Obergeschoß)
0340 204-1950
0340 204-2455

Zimmer: 113 (1. Obergeschoß)
0340 204-1258
0340 204-2758

Zimmer: 112 (1. Obergeschoß)
0340 204-1755
0340 204-1158

Hinweis:
Fahrstühle sind vorhanden