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Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2027/28

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In Sachsen-Anhalt beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des folgenden Schuljahres die Schulpflicht.

Bevor Ihr Kind die Schule besuchen wird, ist eine Schuleingangsuntersuchung (SEU) vorgeschrieben, die im vorletzten Kindergartenjahr stattfindet. Für Ihr Kind wird die SEU zwischen Februar und Dezember 2026 durchgeführt.
Voraussetzung für die Untersuchung ist, dass Ihr Kind in der zuständigen Grundschule des Einzugsgebietes angemeldet ist. 

Eine Terminbuchung zur SEU erfolgt über einen QR- Code, den die Grundschule bei der Anmeldung aushändigt.

Anlässlich der Schuleingangsuntersuchung wird der körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Sie umfasst für alle Kinder einen standardisierten →Elternfragebogen, standardisierte Entwicklungstests und eine anschließende ärztliche Untersuchung. Zusätzlich werden ein Seh- und Hörtest durchgeführt, Körpergröße und Körpergewicht gemessen, der Impfstatus überprüft und die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen dokumentiert. 
Die Untersuchung wird in Anwesenheit der Eltern im Gesundheitsamt in Roßlau durchgeführt, da hier einheitliche optimale Bedingungen gegeben sind. 
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zu statistischen Zwecken werden die Ergebnisse unserer Untersuchungen anonymisiert zum Landesamt für Verbraucherschutz weitergeleitet und zentral für das Land Sachsen-Anhalt ausgewertet. 

Erklärfilm des Sozialministeriums zur Schuleingangsuntersuchung.

Ausführlichere Informationen finden Sie in der angehängten Broschüre
→ Informationsbroschüre zur Schuleingangsuntersuchung

 Wichtige Hinweise 
• Kommen Sie sehr pünktlich zum vereinbarten Termin. 
Die Anwesenheit eines Elternteils (Sorgeberechtigten) ist erforderlich. Eine Bestätigung für den Arbeitgeber kann ausgestellt werden. 
• Die Untersuchung erfolgt nur bei vereinbartem Termin. 
• Melden Sie sich in der Anmeldung im 1. Stock an (Zimmer 248). 
• Wenn Ihr Kind oder Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause und vereinbaren einen neuen Termin. 
• Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Untersuchung nur mit Dolmetscher möglich. Dieser ist von den Eltern selbst mitzubringen.
• Es fallen keinerlei Gebühren für Sie an.

Benötigte Unterlagen 
• Gelbes Heft (U- Heft) 
• Impfausweis 
• Ausgefüllter →Elternfragebogen zur medizinischen Vorgeschichte Ihres Kindes
• Falls vorhanden: wichtige Facharztbefunde (z.B. Augenarzt, Orthopäde, SPZ Halle/Dessau etc.), Entwicklungsbericht des Kindergartens, Therapieberichte (Ergotherapie/Logopädie etc.) und Hilfsmittel (zum Beispiel: Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)

Rechtsgrundlagen 
• Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 6) 
• Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Datenschutzbestimmungen

Kontakt
Gesundheitsamt Stadt Dessau-Roßlau
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Gustav- Bergt- Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 / 204-1254 oder -2154

allgemeiner Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

gesundheitsamt@dessau-rosslau.de
0340 204-2053

Kontaktdaten und Besucheradresse

Hinweis:
Das Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowie der Sozialpsychiatrische Dienst und die Betreuungsbehörde befinden sich an unterschiedlichen Standorten. Diese finden Sie hier:

GESUNDHEITSAMT, VETERINÄRWESEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Technisches Rathaus
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau


SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST
Dessau
Törtener Straße 13/14
06842 Dessau-Roßlau
0340 204-2056
0340 204-269 2056
sozialpsychiatrischer.dienst@dessau-rosslau.de 

Roßlau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2656
0340 204-269 2056
sozialpsychiatrischer.dienst@dessau-rosslau.de


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06844 Dessau-Roßlau
0340 204-1959, -1358, -1655, -2659, -1250
0340 204-269 2805
betreuungsbehoerde@dessau-rosslau.de