Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach den Vorschriften des Dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können.
Anspruch auf HLU haben Personen, die
Der monatliche Bedarf der HLU umfasst unter anderem
Darüber hinaus können in begründeten Fällen einmalige Beihilfen gewährt werden.
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
0340 / 204 20 50
0340 / 204 2692150
sozialamt@dessau-rosslau.de
Dienstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Donnerstag:
08.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rathausanbau, 1. Obergeschoß:
(Fahrstühle vorhanden)
+ Nachnamen A - K:
Zimmer: 110 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 2850
+ Nachnamen L - V:
Zimmer: 110 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 2058
+ Nachnamen W - Z:
Zimmer: 106 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 1458
0340/ 204 2194
+ Werkstatt für behinderte Menschen:
Zimmer: 105 (1. Obergeschoß)
0340 / 204 2864
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden