A+ A-

Architekturpreis der Bauhausstadt Dessau – eine Initiative von Stadt und Sparkasse

Auslobung

1. Auslobende und Verfahren

Der Architekturpreis 2025 der Bauhausstadt Dessau wird von der Stadt Dessau-Roßlau ausgelobt. Das Verfahren wird von der Geschäftsstelle Architekturpreis im für Baukultur zuständigen Amt durchgeführt und ist mit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt abgestimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Teilnahmeberechtigung/ Zulassungsbereich

Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Bauherrinnen und Bauherren, sowie Fach-personen der Fachgebiete Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur.

3. Zugelassene Objekte

Zugelassen sind Bauwerke, Innen- und Freiraumgestaltungen aller Art und Nutzungen, die im Zeitraum von Januar 2022 bis Dezember 2024 im Stadtgebiet Dessau-Roßlau realisiert worden sind. Umbauten und Sanierungen sind zugelassen, sofern sie eine eigene schöpferische Leistung des Architekten erkennen lassen. Die neben der besonderen gestalterischen Qualität finden die Themen Klimaanpassung/Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Innovation, Inklusion und Teilhabe Berücksichtigung.

4. Jury

Die Jury für die Verleihung des Architekturpreises der Bauhausstadt Dessau besteht aus den folgenden Personen:

  • drei Preisrichtern, davon je ein Vertreter der Architektenkammer des Landes Sachsen-Anhalt, der Hochschule Anhalt und des Verbandes Bildender Künstler aus den Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur und Kunst,
  • ein Vertreter der Stiftung Bauhaus Dessau,
  • der Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau oder eine von ihm benannte Vertretung,
  • der Vorsitzende des für Baukultur und Stadtbildpflege zuständigen Ausschusses bzw. seine Vertretung und
  • ein Vertreter des Beirates für Stadtgestaltung.

Die Jury soll möglichst aus einer ungeraden Personenzahl zusammengesetzt sein. Bei Bedarf können nicht stimmberechtigte beratende Personen zur Jurysitzung hinzugezogen werden.

5. Preis

Es wird ein Hauptpreis vergeben. Der Preis besteht aus einer Urkunde, einer Plakette und einem Preisgeld von 3.000 €. Die Jury ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vorzunehmen. Darüber hinaus können durch die Jury lobende Erwähnungen ausgesprochen werden. Hierfür werden Urkunden ausgegeben. Zusätzlich wird ein Publikumspreis für den Beitrag mit der höchsten Stimmenanzahl aus der öffentlichen Befragung als Urkunde vergeben.

Die Preise und die lobenden Erwähnungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Ort und Zeit der Preisverleihung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

6. Einzureichende Unterlagen

Im Interesse einer vergleichbaren Präsentation der Objekte in der Jurysitzung und einer anschließenden Ausstellung wird dringend darum gebeten, Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen wie folgt zu beachten:

  1. Darstellung des Objektes auf maximal 2 KAPA-Platten, Stärke 5-10 mm, Format A 0
    a. Lageplan im Maßstab 1:500
    b. Foto zur Veranschaulichung der Wirkung im Stadtraum
    c. Foto zur Darstellung des Gebäudes außen
    d. wesentliche Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 bis 1:200
    e. Fotos Innenraum
    f. Fotos Details
    g. konstruktive Lösungen / Details nach Maßgabe des Teilnehmers
    h. Ansichten oder frei gewählte Abbildungen
  2. Werden 2 Tafeln eingereicht, wird darum gebeten, die Darstellungen a. bis d. auf der ersten Tafel anzuordnen.
  3. Auf jeder Tafel ist anzugeben:
    a. Bezeichnung und Adresse des Objektes
    b. Datum der Fertigstellung
    c. Name und Sitz der Bauherrenschaft
    d. Name und Sitz des Architekten
  4. Ausführliche textliche Kommentare sollten auf den Tafeln nicht erscheinen.
    a. Erläuterungen: maximal 1 A 4-Seite
    b. vollständig ausgefülltes Objektblatt (Anhang)
  5. Alle Unterlagen sind zusätzlich digital einzureichen an architekturpreis@dessau-rosslau.de. Für große Datenmengen wird auf Anforderung eine Cloud zur Verfügung gestellt.

7. Einverständniserklärung

Auf dem Objektblatt bestätigt der Einreicher durch seine Unterschrift, dass er die Bauherrenschaft bzw. den Urheber des architektonischen Werkes rechtsverbindlich vertritt, sofern er keine anderen Angaben macht, die Rechte an den eingelieferten Architekturfotos besitzt und einer Veröffentlichung seiner Werke zustimmt.

Mit der Einreichung werden die in der Auslobung festgelegten Bestimmungen anerkannt.

8. Einreichung der Unterlagen

Die Unterlagen sind bis zum [Datum] unter folgender Adresse kostenfrei für die Auslober einzureichen.

   Stadt Dessau-Roßlau
   Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
   Sekretariat Zimmer 480
   Zerbster Straße 4
   06844 Dessau-Roßlau

9. Eigentum

Die eingereichten Unterlagen werden mit der Einreichung Eigentum der Stadt Dessau-Roßlau.

10. Ausstellung/ Dokumentation

Alle eingereichten Beiträge werden öffentlich ausgestellt und gegebenenfalls in einem Flyer bzw. Katalog dokumentiert. Für die mit einem Preis oder einer lobenden Erwähnung bedachten Objekte wird durch die Jury eine schriftliche Beurteilung angefertigt. Die Ausloberin trägt die Sorge, dass die Ergebnisse des Verfahrens in der Presse publiziert werden.

11. Termine

  • 31.01.2025
    Veröffentlichung der Auslobungsunterlagen
  • 25.04.2025, 12:00 Uhr
    Ende Einreichungsfrist
  • 14.05.2025
    Jurysitzung
  • ab 19.05.2025
    Befragung zum Publikumspreis
  • wird bekannt gegeben
    Preisverleihung
  • ab 19.05.2025
    Ausstellung

12. Objektbesichtigung

Es ist beabsichtigt, die in die engere Wahl genommenen Objekte im Verlauf der Jurysitzung zu besichtigen. Deshalb ist im Objektblatt ein Ansprechpartner zu benennen, mit dem die Besichtigung kurzfristig vereinbart werden kann.

13. Datenschutz

Alle Einreicher willigen ein, dass ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren bei der Ausloberin geführt und gespeichert werden. Sie bestätigen ihre Einwilligung durch Anerkennung der Auslobungsbedingungen mit ihrer Unterschrift auf dem Objektblatt. Auf Wunsch können diese Daten nach dem Verfahren gelöscht werden.

14. Gleichstellung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Nennung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

15. Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: +49 (0)340 / 2 04 20 61
E-Mail: architekturpreis@dessau-rosslau.de 

Anhang zur Auslobung Architekturpreis


 

 

Auslobung Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sekretariat Zimmer 480
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

architekrturpreis@dessau-rosslau.de

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de

Satzung

Die Satzung zur Auslobung eines Architekturpreises der Bauhausstadt Dessau hat der Stadtrat am 25. Mai 2011 beschlossen. Die Satzung ist im Bürgerinfoportal in der Beschlussvorlage DR/BV/184/2011/VI-61 nachzulesen.

Die Satzung wurde zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 2. Februar 2022 geändert. Die Änderung ist im Bürgerinfoportal in der Beschlussvorlage BV/479/2021/III-61 und in den Amtlichen Bekanntmachungen aus dem Amtsblatt 03/2022 (Seite 53) nachzulesen.