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Wahlhelfer gesucht

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Wahlhelfer gesucht

In Vorbereitung auf die Europa-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen am 9. Juni 2024 in Dessau-Roßlau wird Unterstützung gebraucht.

Interessierte können sich über melden

per Kontaktformular https://verwaltung.dessau-rosslau.de/wahlhelfer.html,
telefonisch unter 0340 204-2813
per Fax 0340 204-2692513 oder
per E-Mail wahlen@dessau-rosslau.de 

Am 09. Juni 2024 finden in Sachsen-Anhalt die Europawahlen und die Kommunalwahlen statt. In der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau werden im Rahmen der Kommunalwahlen der Stadtrat und die 14 Ortschaftsräte neu gewählt.

Zur Wahl des Stadtrates ist die Stadt Dessau-Roßlau in sechs Wahlbereiche gegliedert. Zur Europawahl wird das Stadtgebiet nicht weiter untergliedert. Entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Dessau-Roßlau bilden die Ortschaften für die Wahlen der Ortschaftsräte ihr eigenes Wahlgebiet.

Die Wahlzeit dauert einheitlich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

In Vorbereitung der Wahlen werden ca. 750 Wahlhelfer benötigt.

Insgesamt sind 57 Urnenwahlbezirke und 26 Briefwahlbezirke mit jeweils sieben bis neun Wahlhelfern pro Wahlvorstand zu besetzen. Zusätzlich müssen dazu noch Reservehelfer eingeplant werden.

Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer, seinem Stellvertreter und bis zu fünf Beisitzenden. Mit ihrer Tätigkeit in den Wahllokalen beginnen die Wahlvorstände am Wahlsonntag ab 7:15 Uhr, in den Briefwahllokalen ab 14:00 Uhr. Sie dauert bis zum Ende der Stimmenauszählung, die nach 18:00 Uhr beginnt.

Folgende Erfrischungsgelder inkl. Funktionszulage werden für den Einsatz gezahlt:

  • Wahlvorsteher: 80 EUR
  • Stellvertreter: 70 EUR
  • Schriftführer: 70 EUR
  • Beisitzer: 60 EUR

Für die Wahlvorsteher und Schriftführer werden Schulungen angeboten, die im Mai stattfinden. In den Schulungen werden die Wahlvorsteher und Schriftführer hinreichend auf ihre Tätigkeit am Wahltag vorbereitet. Dort können Fragen geklärt werden und man erhält benötigtes Schulungsmaterial.

Voraussetzungen für einen Einsatz als Wahlhelfer sind zum einen, dass man wahlberechtigt ist, dass 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Dessau-Roßlau wohnt. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlvorstandes berufen werden.