Wo erledige ich was ? Was brauche ich dazu ? Was kostet das ?
Dienstleistende Unternehmen aus den EU-/EWR-Staaten haben seit dem 28.12.2009 europaweit die Möglichkeit, behördliche Genehmigungsverfahren über sog. "Einheitliche Ansprechpartner" abwickeln zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten des Landes Sachsen-Anhalt:
Hiermit veröffentlicht die Genehmigungsbehörde "Linienverkehr" der Stadt Dessau-Roßlau gemäß § 18 PBefG das Verzeichnis aller Genehmigungen, die im öffentlichen Personennahverkehr für den Verkehr mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr bestehen.
u.a. Jagd- und Fischereiwesen,
Veranstaltungs- und Versammlungsrecht
und Bekämfung von Schwarzarbeit
Postanschrift
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau
Besucheradresse
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau
Amtsleiterin
Frau Hoyer
0340 204-1036
0340 204-269 2036
ordnungsamt@dessau-rosslau.de
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