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Erlaubnispflicht nach Prostituiertenschutzgesetz

Zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes bedarf es zudem einer behördlichen Erlaubnis nach § 12 ProstSchG. Der Betrieb ohne die erforderliche Erlaubnis kann nach § 15 Abs. 2 GewO verhindert werden.

Zuständig für die Erteilung bzw. Versagung derartiger Erlaubnisse ist die Stadt Dessau-Roßlau. Die erforderlichen Anträge und Unterlagen sind daher an folgende Adresse zu richten:

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau

+49 (0)340 204-2036
+49 (0)340 204-269 2036
ordnungsamt@dessau-rosslau.de

Auszugsweise wird diese Übersicht zur Verfügung gestellt:

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch eine andere Person anbietet oder eine Prostitutionsstätte betreibt, ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, Prostitutionsveranstaltungen organisiert oder durchführt oder eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Kein Prostitutionsgewerbe betreibt hingegen, wer ausschließlich sexuelle Dienstleistungen selbst erbringt, sich also ausschließlich selbst prostituiert. Bieten mehrere Prostituierte in einer Wohnung sexuelle Dienstleistungen an, kann je nach Einzelfall dennoch ein Prostitutionsgewerbe vorliegen. In derartigen Fällen erscheint es sinnvoll, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile einen Antrag auf Erlaubniserteilung zu stellen.

Die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG ist an bestimmte persönliche, räumliche und bauliche Voraussetzungen gebunden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass Prostitutionsstätten im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 ProstSchG als Vergnügungsstätten eingestuft werden, die nicht in jedem Gebietscharakter im Sinne der Baunutzungsverordnung zulässig sind.

Zur Vermeidung unnötiger Risiken wird dringend empfohlen, rechtzeitig die Bauordnungsbehörde zu kontaktieren, auf die nachstehenden Hinweisblätter zu achten und auf die ebenfalls aufgeführten Antragsunterlagen zurückzugreifen:

+49 (0)340 204 2063

Antragsunterlagen und Hinweise

Kontakt

Postanschrift
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

Besucheradresse
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau

Amtsleiterin
Frau Hoyer
0340 204-1036
0340 204-269 2036

ordnungsamt@dessau-rosslau.de 

Hinweis zu den Formularen:

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