A+ A-

Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung (GewO)

Die eigentliche Tätigkeit der Prostituierten, also derjenigen Persone, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgeschlossen und damit nicht anzeigepflichtig nach § 14 Abs. 1 GewO.

Steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten bleiben davon unberührt.

Die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Abs. 3 ProstSchG unterliegt jedoch der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO.

Zuständig für die Entgegennahme der Gewerbeanzeigen sind die für die jeweilige Betriebsstätte örtlich zuständigen Behörden.

Die Gewerbeanzeigen sind hier zu richten an:

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gewerbeabteilung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

 +49 (0)340 204-1435, -1335
 +49 (0)340 204-269 2036
ordnungsamt@dessau-rosslau.de

Kontakt

Postanschrift
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Postfach 1425
06813 Dessau-Roßlau

Besucheradresse
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau

Amtsleiterin
Frau Hoyer
0340 204-1036
0340 204-269 2036

ordnungsamt@dessau-rosslau.de 

Hinweis zu den Formularen:

Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie teilweise den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.