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Antragsaufruf für Förderung von Projekten der Kultur-, Traditions- und Heimatpflege 2025

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Antragsaufruf für Förderung von Projekten der Kultur-, Traditions- und Heimatpflege 2025

Die Förderung auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie der Stadt Dessau-Roßlau zielt darauf ab in den Ortschaften und Stadtbezirken der Stadt Dessau-Roßlau die Kultur, die Traditions- und Heimatpflege aber auch das soziale Miteinander zu erhalten und zu fördern.

Anträge, die am 31.10.2024 (Stichtag//Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass sie förderfähig sind, werden in die Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen.

Antragsformulare können unter der E-Mail: or-sbb@dessau-rosslau.de angefordert werden.

Gefördert werden in der Ortschaft oder dem Stadtbezirk ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte Glaubens-und Religionsgemeinschaften Auswärtige Antragsteller sind antragsberechtigt und zuwendungsfähig, soweit sich ihr Vorhaben auf das Gebiet der Ortschaft bzw. den Stadtbezirk bezieht.

Gefördert werden grundsätzlich alle mit dem Projekt in direktem Zusammenhang stehenden Kosten. Ausgenommen sind:

  • Speisen und Getränke
  • Büroausstattungen

Verwiesen wird auf die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Dessau-Roßlau.

Gefördert wird in Form von Projektförderung mit Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ob eine Förderung erfolgt, entscheidet der Ortschaftsrat bzw. der Stadtbezirksbeirat.

Der Förderantrag ist an den Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat zu richten. Der Antrag ist hierzu zu o.g. Termin einzureichen bei:

     Stadt Dessau-Roßlau
     Referat des Oberbürgermeisters
     Sachgebiet Ortschafts- und Stadtbezirksangelegenheiten
     Markt 5
     06862 Dessau-Roßlau

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