Die Stadt Dessau-Roßlau sucht für die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und § 11 Abs. 4 Satz 2 bis 4 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für zwei Beratungsstellen in der Stadt Dessau-Roßlau Interessenten, die über umfangreiche Erfahrungen in der sozialen Schuldnerberatung verfügen und bereit sind, im Rahmen der Daseinsvorsorge vertrauensvoll mit der Stadt Dessau-Roßlau zusammen zu arbeiten.
Die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung und deren Förderung in Form der Gewährung von Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher Zweites Buch (SGB II) und Zwölftes Buch (SGB XII), der „Förderrichtlinie Soziales“ der Stadt DessauRoßlau vom 27.04.2022 (BV/490/2021/V-50) sowie den ANBest-P in der jeweils geltenden Fassung vorbehaltlich der im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Dessau-Roßlau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Übrigen gelten die Regelungen der „Konzeption über die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 bis 4 SGB XII und § 16a Nr. 2 SGB II in der Stadt Dessau-Roßlau“ in der jeweils geltenden Fassung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht abgeleitet werden.
Es können gemeinnützige Träger/Organisationen gefördert werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Vorrangig Personen, die Leistungen nach dem SGB II und / oder SGB XII erhalten, können das Angebot der sozialen Schuldnerberatung nutzen.
Dieses umfasst insbesondere:
Freie Träger, die Interesse an der Umsetzung einer sozialen Schuldnerberatungsstelle haben, werden aufgefordert, sich fristgerecht zu bewerben. Die Interessenbekundung sollte folgende Unterlagen beinhalten:
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum 30.09.2023 in einfacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag bei der verfahrensverantwortlichen Stelle, der Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Soziales und Integration, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau einzureichen und mit der Aufschrift: Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren „Soziale Schuldnerberatung 2024/2025 in der Stadt Dessau-Roßlau“ zu versehen. Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form an die E-Mail-Adresse: freie-wohlfahrtspflege@dessau-rosslau.de zu senden.
Auskünfte zum Interessenbekundungsverfahren erteilen Frau Paesold 0340 204-2050 und Frau Rehse 0340 204-1557.
Mit der Unterschrift unter die Bewerbungsunterlagen bestätigt die Interessentin bzw. der Interessent, dass alle in diesem Interessenbekundungsverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden beziehungsweise danach verfahren wird.
Alle während des Interessenbekundungsverfahrens übermittelten Informationen und Unterlagen sind nicht für Dritte bestimmt und werden nur zu internen Zwecken verwendet.
Die Bewerbungsunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der o. g. verfahrensverantwortlichen Stelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete, verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten verfahrensverantwortlichen Stelle eingegangene Bewerbungsunterlagen werden ausgeschlossen.
Die Bewerbungen können per Post oder durch Abgabe im Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau (im Bürgerbüro oder direkt im Amt für Soziales und Integration) oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der verantwortlichen Stelle abgegeben werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten verfahrensverantwortlichen Stelle maßgebend. Eine ausschließlich elektronische Abgabe (auch per Telefax) der Bewerbungsunterlagen ist nicht zulässig.
Die Bekanntmachung der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt hier im Internetauftritt der Stadt Dessau-Roßlau sowie im Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau (Ausgabe 09/2023).
» Besonderer Hinweis:
Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) beziehungsweise um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nicht an ihre Bewerbungen gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber und Bewerberinnen bestehen gegenüber der Stadt Dessau-Roßlau nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmern und Teilnehmerinnen am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.
Alle fristgerecht eingereichten Unterlagen werden geprüft. Bewerberinnen und Bewerber mit vollständigen Unterlagen werden im Auswahlgremium nach inhaltlichen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet. Kann nach Bewertung und Vergleich der Bewerbungen noch keine Zuschlagsentscheidung getroffen werden, erhalten geeignete Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, ihr Konzept in einer Präsentation vor dem Auswahlgremium vorzustellen.
Die Stadt Dessau-Roßlau sucht für die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung Interessenten für zwei Beratungsstellen in der Stadt Dessau-Roßlau.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen in einfacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren „Soziale Schuldnerberatung 2024/2025 in der Stadt Dessau-Roßlau“ versehen und einreichen bei der
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form an die E-Mail-Adresse:
freie-wohlfahrtspflege@dessau-rosslau.de
zu senden.