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Interessenbekundungsverfahren

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Interessenbekundungsverfahren

1. Gegenstand der Interessenbekundung

Die Stadt Dessau-Roßlau sucht für die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und § 11 Abs. 4 Satz 2 bis 4 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für zwei Beratungsstellen in der Stadt Dessau-Roßlau Interessenten, die über umfangreiche Erfahrungen in der sozialen Schuldnerberatung verfügen und bereit sind, im Rahmen der Daseinsvorsorge vertrauensvoll mit der Stadt Dessau-Roßlau zusammen zu arbeiten.

  • Durchführungszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025
  • Bewerbungsfrist: 30. September 2023
  • Entscheidung: im 4. Quartal 2023

2. Rahmenbedingungen

2. Rahmenbedingungen

Die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung und deren Förderung in Form der Gewährung von Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher Zweites Buch (SGB II) und Zwölftes Buch (SGB XII), der „Förderrichtlinie Soziales“ der Stadt DessauRoßlau vom 27.04.2022 (BV/490/2021/V-50) sowie den ANBest-P in der jeweils geltenden Fassung vorbehaltlich der im Rahmen des Haushaltsplanes der Stadt Dessau-Roßlau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Übrigen gelten die Regelungen der „Konzeption über die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 bis 4 SGB XII und § 16a Nr. 2 SGB II in der Stadt Dessau-Roßlau“ in der jeweils geltenden Fassung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht abgeleitet werden.

3. Fördervoraussetzungen

3. Fördervoraussetzungen

Es können gemeinnützige Träger/Organisationen gefördert werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis der Anerkennung als „geeignete Stelle“ (Insolvenzberatungsstelle) im Sinne des § 305 Absatz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung (InsO) im Land Sachsen-Anhalt von der für die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen zuständigen Behörde bzw. Nachweis der notwendigen Voraussetzungen für eine Anerkennung als geeignete Stelle
  • Nachweis über mindestens eine hauptamtlich tätige Beratungskraft mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Schuldnerberatung. Die Schuldnerberaterin bzw. der Schuldnerberater verfügt über eine abgeschlossene Hoch- oder Fachhochschulausbildung mit rechts-, wirtschafts-, sozialwissenschaftlichem oder pädagogischem Schwerpunkt in den Studiengängen: Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Sozialwesen, Sozialwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaft oder Ökotrophologie oder eine Ausbildung: im gehobenen Verwaltungs- oder Justizdienst oder als Bankkaufmann oder Bankkauffrau.
  • Zur Unterstützung der Beratungskraft soll eine Verwaltungskraft in der Beratungsstelle mit einem Arbeitszeitumfang von 25 % der Arbeitszeit der Beratungskraft tätig sein. Die Verwaltungskraft verfügt über eine Ausbildung zur Kauffrau beziehungsweise zum Kaufmann für Büromanagement oder zur/zum Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten.
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung und die Einbringung von Eigenmitteln gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie Soziales
  • Nachweis vertiefter Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Sozialrechts und im Umgang mit Leistungsberechtigten des SGB II und SGB XII.
  • Nachweis der Arbeit nach einem Qualitätsmanagementsystem und Bereitschaft der Ausrichtung der Beratung entsprechend der Vorgaben der „Konzeption über die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung nach § 11 Abs. 4 Satz 2 bis 4 SGB XII und § 16a Nr. 2 SGB II in der Stadt Dessau-Roßlau“.
  • Bereitschaft zur aktiven Beteiligung an einer Arbeitsgruppe zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der sozialen Schuldnerberatung in der Stadt Dessau-Roßlau.
  • Bereitschaft zur Erarbeitung eines gemeinsamen Präventionskonzeptes für die sozialen Schuldnerberatungsstellen in der Stadt Dessau-Roßlau.
  • Die Beratungsstelle verfügt über die Software „Tau-Office Schuldnerberatung“ und nutzt diese in der alltäglichen Beratungstätigkeit.
  • Die Beratungsstelle befindet sich in der Stadt Dessau-Roßlau, ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und verfügt über einen barrierefreien sowie behindertengerechten Zugang.

4. Aufgabenschwerpunkte

4. Aufgabenschwerpunkte

Vorrangig Personen, die Leistungen nach dem SGB II und / oder SGB XII erhalten, können das Angebot der sozialen Schuldnerberatung nutzen.

Dieses umfasst insbesondere:

  • die Ermittlung von Ursachen und Bedingungen der Überschuldung/Anamnese,
  • Maßnahmen zur Existenzsicherung und Krisenintervention,
  • die Forderungsüberprüfung und Schuldnerschutzmaßnahmen,
  • die Einkommens- und Budgetberatung,
  • die Entwicklung von Handlungsstrategien zur Vermeidung von Neuverschuldung,
  • die Entwicklung und Durchsetzung von Sanierungsstrategien,
  • die Verhandlungen zum Interessenausgleich zwischen Schuldner/-in und Gläubiger/- innen,
  • die Schuldenregulierung und Entschuldung (Vorbereitung und Durchführung von individuellen Entschuldungsplänen),
  • die Vorbereitung und Begleitung in ein Insolvenzverfahren.

5. Bewerbungsverfahren

5. Bewerbungsverfahren

Freie Träger, die Interesse an der Umsetzung einer sozialen Schuldnerberatungsstelle haben, werden aufgefordert, sich fristgerecht zu bewerben. Die Interessenbekundung sollte folgende Unterlagen beinhalten:

  • Kurze Trägerbeschreibung sowie Erläuterung der Erfahrungen in der Durchführung der sozialen Schuldnerberatung sowie der Vernetzung im Stadtgebiet und regional (Max. zwei A4 –Seiten).
  • Ausführliches Konzept zur Umsetzung und Durchführung der sozialen Schuldnerberatung (einschließlich Qualitätssicherung) mit detaillierten Aussagen zur organisatorischen, personellen, technischen und räumlichen Ausstattung.
  • Nachweis der rechtlichen Geschäftsbasis:
    - Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und Kopie der Vereinssatzung
    - Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
    - Mitgliedsbescheinigung eines Wohlfahrtsverbandes.
  • Nachweis der Anerkennung als „geeignete Stelle“ (Insolvenzberatungsstelle) im Sinne des § 305 Absatz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung (InsO) durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; mindestens jedoch der Nachweis der notwendigen Anerkennungsvoraussetzungen für die Anerkennung als „geeignete Stelle“.
  • Nachweis über die Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung von mindestens einer hauptamtlich tätigen Person auf dem Gebiet der Schuldnerberatung (Referenzen u.a.) sowie der vertieften Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Sozialrechts und im Umgang mit Leistungsberechtigten des SGB II und XII.
  • Nachweis des Vorhaltens und der Nutzung der Software „Tau-Office Schuldnerberatung“.
  • Kosten- und Finanzierungsplan zu den Personal- und Sachkosten der sozialen Schuldnerberatungsstelle.
  • Bonitätsnachweis.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum 30.09.2023 in einfacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag bei der verfahrensverantwortlichen Stelle, der Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Soziales und Integration, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau einzureichen und mit der Aufschrift: Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren „Soziale Schuldnerberatung 2024/2025 in der Stadt Dessau-Roßlau“ zu versehen. Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form an die E-Mail-Adresse: freie-wohlfahrtspflege@dessau-rosslau.de zu senden.

Auskünfte zum Interessenbekundungsverfahren erteilen Frau Paesold 0340 204-2050 und Frau Rehse 0340 204-1557.

6. Allgemeine Hinweise

6. Allgemeine Hinweise

Mit der Unterschrift unter die Bewerbungsunterlagen bestätigt die Interessentin bzw. der Interessent, dass alle in diesem Interessenbekundungsverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden beziehungsweise danach verfahren wird.

Alle während des Interessenbekundungsverfahrens übermittelten Informationen und Unterlagen sind nicht für Dritte bestimmt und werden nur zu internen Zwecken verwendet.

Die Bewerbungsunterlagen müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der o. g. verfahrensverantwortlichen Stelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete, verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten verfahrensverantwortlichen Stelle eingegangene Bewerbungsunterlagen werden ausgeschlossen.

Die Bewerbungen können per Post oder durch Abgabe im Rathaus der Stadt Dessau-Roßlau, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau (im Bürgerbüro oder direkt im Amt für Soziales und Integration) oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der verantwortlichen Stelle abgegeben werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten verfahrensverantwortlichen Stelle maßgebend. Eine ausschließlich elektronische Abgabe (auch per Telefax) der Bewerbungsunterlagen ist nicht zulässig.

Die Bekanntmachung der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt hier im Internetauftritt der Stadt Dessau-Roßlau sowie im Amtsblatt der Stadt Dessau-Roßlau (Ausgabe 09/2023).

» Besonderer Hinweis:

Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) beziehungsweise um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nicht an ihre Bewerbungen gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber und Bewerberinnen bestehen gegenüber der Stadt Dessau-Roßlau nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmern und Teilnehmerinnen am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.

Alle fristgerecht eingereichten Unterlagen werden geprüft. Bewerberinnen und Bewerber mit vollständigen Unterlagen werden im Auswahlgremium nach inhaltlichen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet. Kann nach Bewertung und Vergleich der Bewerbungen noch keine Zuschlagsentscheidung getroffen werden, erhalten geeignete Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, ihr Konzept in einer Präsentation vor dem Auswahlgremium vorzustellen.

Fakten

Die Stadt Dessau-Roßlau sucht für die Durchführung der sozialen Schuldnerberatung Interessenten für zwei Beratungsstellen in der Stadt Dessau-Roßlau.

  • Durchführungszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025
  • Bewerbungsfrist: 30. September 2023
  • Entscheidung: im 4. Quartal 2023

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen in einfacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Nicht öffnen! Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren „Soziale Schuldnerberatung 2024/2025 in der Stadt Dessau-Roßlau“ versehen und einreichen bei der

    Stadt Dessau-Roßlau
    Amt für Soziales und Integration
    Zerbster Straße 4
    06844 Dessau-Roßlau

Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form an die E-Mail-Adresse:

freie-wohlfahrtspflege@dessau-rosslau.de

zu senden.