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Interessenbekundungsverfahren

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Interessenbekundungsverfahren Patientenfürsprecher (m/w/d) im Ehrenamt

Die Stadt Dessau-Roßlau sucht im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe gemäß § 6 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) einen Patientenfürsprecher (m/w/d) im Ehrenamt.

Die Aufgaben

Als Patientenfürsprecher (m/w/d) sind Sie Ansprechpartner für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie für deren Angehörige und rechtliche Vertreter und bieten Hilfe an. Sie vertreten die Interessen u.a. in Konfliktsituationen gegenüber Dritten und sind unterstützend innerhalb des Wiedereingliederungsprozesses in gesellschaftliche Strukturen tätig. Dabei achten Sie stets auf die Rechte der Personen mit psychischen Erkrankungen (inkl. Suchterkrankungen). Sie unterliegen der Schweigepflicht und werden nur dann unterstützend tätig, sofern die jeweilige Person mit einer psychischen Erkrankung dies wünscht.

Weiterhin haben Sie folgende Aufgaben:

  • Prüfung von Anregungen, Bitten und Beschwerden von Personen mit psychischer Erkrankung sowie deren Angehörigen,
  • Gesprächsvermittlung und der Abschluss von Maßnahmen zwischen der/dem Beschwerdeführer/in und dem Leistungserbringer,
  • Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Patient/innen sowie ihren Angehörigen einerseits, und den Leistungserbringer sowie den dort Beschäftigten andererseits,
  • Angebot einer allgemeinen Erreichbarkeit sowie regelmäßiger Sprechstunden,
  • Vorstellung und geeignetes Bekanntwerden bei der Allgemeinheit und im Besonderen bei den Leistungserbringern,
  • regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zu Themen, die mit der Ausübung des Ehrenamts in Zusammenhang stehen,
  • Zusammenarbeit u.a. mit dem Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, den Patientenfürsprecher/innen der Krankenhäuser nach § 15 KHG LSA, den gesetzlichen Betreuer/innen, dem sozialpsychiatrischen Dienst, dem gemeindepsychiatrischen Verbund, der Psychiatriekoordination sowie der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, • Dokumentation und Erhebungen innerhalb der Tätigkeit,
  • Information der Betroffenen über ihre Rechte, sie bieten aber keine rechtliche oder medizinische Beratung an.

Fachliche und persönliche Anforderungen

  • Aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Kenntnisse sind Sie in der Lage, die oben genannten Aufgaben zu erfüllen und bringen Kommunikationsfähigkeit, Selbstbewusstsein sowie Einfühlungsvermögen und Eigeninitiative mit.
  • Sie weisen Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen auf und
  • haben Erfahrungen in der Behandlung oder Betreuung psychisch kranker Menschen, vorzugsweise Psychiatrieerfahrene.

Sonstiges

Für Ihre Tätigkeit als Patientenfürsprecher (m/w/d) im Ehrenamt erhalten Sie, vorbehaltlich der Förderung des Landes, eine vertraglich geregelte Aufwandsentschädigung. Personen, die in einer kommunalen oder einer Landesbehörde tätig sind, sollen nicht als Patientenfürsprecher/innen bestellt werden, wenn die das Ehrenamt betreffenden Aufgaben auch zu ihren dienstlichen Verpflichtungen gehören, oder wenn sie in Einrichtungen tätig sind, auf die das zutrifft. Der/die Betreffende soll auch nicht selbst hauptberuflich in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Versorgungseinrichtung für psychisch erkrankte Patient/innen der bestellenden kreisfreien Stadt tätig sein.

Rückfragen zu den Arbeitsaufgaben beantwortet Ihnen Frau Wendschuh, Psychiatriekoordinatorin der Stadt Dessau-Roßlau, die Sie unter der Telefonnummer 0340/204-2056 erreichen können.

Wenn Sie Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes haben, reichen Sie bitte ein kurzes Anschreiben und Ihren Lebenslauf bis zum 31.07.2025 bei der Stadt Dessau-Roßlau, Dezernat für Soziales, Bildung, Jugend und Senioren, Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau ein. Gern können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich im Büro des Dezernates, Zimmer 265, abgeben oder digital an sozialdezernat@dessau-rosslau.de übersenden.