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Der Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) 2040 als Dachstrategie für Dessau-Roßlau ist vom 16. Juni bis 24. August 2026 öffentlich einsehbar. Nutzen Sie die Offenlage, um sich zu informieren und letzte Hinweise zu dieser langfristigen strategischen Weichenstellung für die Stadtentwicklung zu geben.
Die Stadt Dessau-Roßlau sucht zum 1. September 2026 eine geeignete Person, die die Arbeit für die Schiedsstelle II, zuständig für den innerstädtischen Bereich Nord, Waldersee, Mildensee, Kleutsch, Sollnitz, Törten übernimmt.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson kann in vielfältigen Bereichen tätig werden, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Einhaltung der Hausordnung, bei Schmerzensgeldforderungen und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen von leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Die Schiedspersonen werden durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) geschult. Diese Schulung ist für Schiedspersonen kostenfrei.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (das heißt, selbst nicht strafrechtlich verfolgt sind) und im Schiedsstellenbereich wohnen.
Interessierte, die in einem der oben genannten Schiedsstellenbereiche wohnen und sich in der Lage fühlen, streitenden Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen, können sich bei der Stadtverwaltung/OB-Referat, Katrin Korthals unter 0340 204-2101 oder per Mail (katrin.korthals[at]dessau-rosslau.de) melden.
Stadtverwaltung Dessau-Roßlau
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
Zentrale
0340 204-0
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