Die Entwicklungsmaßnahme in der Waldsiedlung Kochstedt in Dessau-Roßlau hatte das Ziel, das ehemalige Kasernengelände in ein attraktives, nachhaltiges und familienfreundliches Wohngebiet umzuwandeln. Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen 1992 wurde das Gelände schrittweise neu geordnet und erschlossen. Dabei standen die Wiederverwendung bestehender Gebäude, die Beseitigung von Altlasten, die Schaffung moderner Infrastruktur sowie die Integration von Grünflächen und der natürlichen Umgebung im Mittelpunkt. Durch die Sanierung erhaltenswerter Gebäude, den Rückbau nicht nutzbarer Anlagen und die Bereitstellung vielfältiger Wohnangebote entstand ein lebenswertes Quartier für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen. |
Quelle: Luftbild 2019 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA / A18-214-2009-7 Stadtplan © Stadt Dessau-Roßlau, Geodienste Juni 2021 | Maßstab ca. 1:10.000 | Insgesamt wurden rund 42,65 Millionen Euro aus dem Förderprogramm für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt. Die Maßnahme wurde 2022 abgeschlossen und gilt als Erfolg der nachhaltigen Stadtentwicklung, da sie die ehemalige Militärfläche in ein attraktives Wohngebiet umwandelte und zugleich die Innenentwicklung sowie den sparsamen Umgang mit Grund und Boden förderte. |
Die Stadt Dessau-Roßlau beabsichtigt, die Entwicklungssatzung des „Kasernengelände Kochstedt“ großteilig aufzuheben, da alle Maßnahmen bis auf den Bau des Wendehammers abgeschlossen sind.
Die Schlussabrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber ist erfolgt. Da die beschlossenen Ziele in großen Teilen des Gebiets bereits erreicht sind, ist die Satzung nach §169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zumindest teilweise aufzuheben. Die Öffentlichkeit ist gemäß §3 BauGB möglichst frühzeitig über Planungen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten. Außerdem ist ihr auch „Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“ (vgl. §3 Abs.1).
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Kasernengelände Dessau-Kochstedt“ war als langjähriger und nachhaltiger Prozess geplant und kann heute zusammenfassend als erfolgreiche Neuordnung und Instrument zur Entwicklung von Wohnraum betrachtet werden.
Quelle: Stadtplan © Stadt Dessau-Roßlau, Geodienste ALKIS Stand 08/2026 © GeoBasis-DE /LVermGeo LSA, A18-214-2009-7 13.10.2026
Übersichtsplan geplante Teilaufhebung [968 KB]
Seit der Bekanntmachung der Entwicklungssatzung im November 1994 konnten auf dem ca. 68 Hektar großen ehemaligen Kasernengelände zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden. Vor allem aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum und neuen Wohnformen in den 1990er Jahren entschied sich die Stadt bewusst gegen eine gewerbliche Nutzung und für eine bestandsorientierte und ressourcensparende Reaktivierung des Bereichs als Wohnbaufläche. Um den Bedarfen breiter Bevölkerungsschichten gerecht zu werden, wurden Wohnformen vielfältig gemischt. Ebenfalls neustrukturiert wurde die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, sodass diese den Bedarfen einer modernen Wohnsiedlung entspricht. Insgesamt wurden aus dem Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ und aus Eigenmitteln und Einnahmen rund 42,65 Mio. € in die Waldsiedlung Kochstedt investiert.
Mit Rechtskraft der Teilaufhebung der Satzung für das Entwicklungsgebiet entfallen einerseits die besonderen Genehmigungspflichten aus dem Baugesetzbuch, insbesondere für Grundstücksverkäufe, Grundschuldbestellungen und Bauvorhaben in dem betroffenen Bereich. Andererseits entfällt auch die Möglichkeit zum Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt als Voraussetzung für die Inanspruchnahme steuerlicher Abschreibungen im Entwicklungsgebiet, dessen Grenzen in der beiliegenden Übersichtskarte erkennbar sind.
Der Stadtrat entscheidet abschließend über die Teilaufhebung. Woraufhin anschließend die Satzung mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt gültig wird. Im Detail setzen mit Rechtskraft der Teilaufhebung der Satzung (ab voraussichtlich Anfang 2027) dann folgende Vorgänge ein:
Zur Beantwortung von Fragen können sich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gern bei den nachfolgenden Mitarbeiterinnen vom Amt für Wirtschaft und Stadtplanung melden:
Ansprechpartnerinnen:
Frau Natalie Lakotta
Tel.: 0340 204-146
Natalie.Lakotta@dessau-rosslau.de
Frau Cathleen Schmidt
Tel.: 0340 204-2069
Cathleen.Schmidt@dessau-rosslau.de
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Zur Beantwortung von Fragen können sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gern bei den nachfolgenden Mitarbeiterinnen vom Amt für Wirtschaft und Stadtplanung melden:
Frau Natalie Lakotta
0340 204-1461
Frau Cathleen Schmidt
0340 204-2069