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Dessau-Nordwest

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Sanierungsgebiet Dessau-Nordwest

Die Stadt Dessau-Roßlau beabsichtigt die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
“Dessau-Nordwest“ im 4. Quartal 2024 zum Abschluss zu bringen und somit die Sanierungssatzung aufzuheben.

Beendigung der Sanierungssatzung Dessau-Nordwest

Beendigung der Sanierungssatzung Dessau-Nordwest

Die Schlussabrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber ist erfolgt. Da die beschlossenen Sanierungsziele in wesentlichen Teilen erreicht worden sind und aufgrund der Einstellung des Förderprogramms in den kommenden Jahren keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden, ist nunmehr die Sanierungssatzung aufzuheben.

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Sanierungsgebiet “ Dessau-Nordwest“ war als langjähriger Prozess angelegt. Zusammenfassend betrachtet ist sie ein erfolgreiches Instrument zur Revitalisierung und nachhaltigen Stärkung des Stadtbezirks.

Seit der Bekanntmachung der Sanierungssatzung im Juli 2003 sind in dem ca. 36 Hektar großen Sanierungsgebiet zahlreiche städtebauliche Maßnahmen mit und ohne Unterstützung von Städtebaufördermitteln durchgeführt worden. Von Beginn an sind
ca. 14,1 Mio. € (Fördermittel aus dem Förderprogramm „Städtebauliche Sanierung“, Eigenmittel der Stadt, Grundstückserlöse und Ausgleichsbeträge) in das Sanierungsgebiet geflossen.

Mit Rechtskraft der Satzungsaufhebung für das Sanierungsgebiet und nach erfolgter Löschung der Sanierungsvermerke entfallen einerseits die besonderen Genehmigungspflichten aus dem Baugesetzbuch, insbesondere für Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen und Bauvorhaben. Andererseits entfällt auch die Möglichkeit zum Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt als Voraussetzung für die Inanspruchnahme steuerlicher Abschreibungen im Sanierungsgebiet, dessen Grenzen in der beiliegenden Übersichtskarte erkennbar sind.

Im Detail setzen mit Rechtskraft der Satzungsaufhebung folgende Vorgänge ein:

1.
Nach der Aufhebung der Sanierungssatzung sind die Städte verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag gemäß
§ 154 Baugesetzbuch per Bescheid zu erheben. Grundstückseigentümer, die bereits über eine Ablösevereinbarung den Ausgleichsbetrag beglichen haben, sind davon nicht betroffen. Eigentümer und Eigentümerinnen, die aufgrund eines Vorausleistungsbescheides den geforderten Teilbetrag beglichen haben, erhalten einen endgültigen Bescheid zur vollständigen Bezahlung des Ausgleichsbetrages. Bis zur Aufhebung der Satzung können weiterhin Vereinbarungen über freiwillige Ausgleichszahlungen abgeschlossen werden.

2.
Vereinbarungen für steuerlichen Vergünstigungen für Instandsetzungs- und Modernisierungs-maßnahmen von Gebäuden nach § 7h, § 10f und § 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) können nach der Satzungsaufhebung nicht mehr abgeschlossen werden. Steuerpflichtige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Baumaßnahmen planen, können entsprechende Bescheinigungsverträge nur noch vor Satzungsaufhebung abschließen. Eine steuerliche Begünstigung für die Maßnahmen kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die Baumaßnahmen auch vor Satzungsaufhebung begonnen werden. Der Bescheinigungsvertrag muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden. Sollten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant sein bzw. werden, wird eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung empfohlen.

3.
Nach der Aufhebung der Sanierungssatzung wird die Stadtverwaltung veranlassen, dass die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern gelöscht werden. Dieser Vorgang ist für die betroffenen Grundstückseigentümer kostenfrei.

4.
Die Genehmigungspflicht nach § 144 Baugesetzbuch für Baumaßnahmen oder Rechtsvorgänge im Grundstücksverkehr durch die Stadt entfällt nach der Aufhebung der Satzung und nach erfolgter Löschung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern.

Zur Beantwortung von Fragen können sich Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gern bei den nachfolgenden Mitarbeiterinnen vom Amt für Wirtschaft und Stadtplanung melden:

Frau Stephanie Runzer
Tel. 0340/204-2369
E-Mail: stephanie.runzer@dessau-rosslau.de

Frau Cathleen Schmidt
Tel. 0340/204-2069
E-Mail: cathleen.schmidt@dessau-rosslau.de

Allgemein zum Sanierungsgebiet "Dessau-Nordwest"

In der Stadtratsitzung vom 09.07.2003 wurde die Festlegung des Sanierungsgebietes "Dessau-Nordwest" beschlossen. Das Gebiet erstreckt sich von den Meisterhäusern im Nordwesten entlang der Gropiusallee und umfasst sowohl das Bauhaus einschließlich Bauhausplatz als auch den Campus der Hochschule Anhalt sowie das südlich angrenzende Wohngebiet und den Bereich der ehemaligen Haut- und Frauenklinik, heute Standort des Technologie- und Gründerzentrums und Sitz des Landesbetriebs Bau - Niederlassung Ost.
Ziel der Sanierung ist vorrangig die Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Hochschulcampus und im Umfeld der UNESCO-Welterbestätten Bauhaus und Meisterhäuser. Darüber hinaus sollen die benach-barten Gebäude modernisiert und instandgesetzt werden. Dazu zählt auch die Umnutzung der ehemaligen Kaufhalle unmittelbar neben dem Bauhaus zur Gemeinschaftsbibliothek für die Hochschule Anhalt und die Stiftung Bauhaus Dessau. Weitere Sanierungsaufgaben betreffen die Neuordnung der Standorte des aufgegebenen Krankenhauses und von zwei Industriestandorten (ABU, Arzneimittelwerk) sowie die Umnutzung eines Gebäudes in eine Jugendherberge. Bereits während der Durchführung der Vorbereiten-den Untersuchungen wurde die Maßnahme „Dessau-Nordwest“ am 10.09.2002 in das
Bund-Länder-Programm zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufgenommen. Ein Großteil der gesetzten Sanierungsziele konnte erfolgreich umgesetzt werden, so dass in vielen Straßenzügen und Plätzen die Zeichen der Stadtsanierung erkennbar sind.

Rahmenplan

Rahmenplan

Der im Entwurf vorliegende Rahmenplan zur Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Dessau-Nordwest liegt in einer älteren Fassung vor. Durch die Veränderung des Standortes für das Bauhausmuseum und andererseits die Einstellung der Städtebauförderung von Bund und Land für die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen müssen geplante Maßnahmen geprüft und überarbeitet werden.

Beschluss über die öffentliche Auslegung zum Entwurf des städtebaulichen Rahmenplanes für
das Sanierungsgebiet Dessau-Nordwest

Anlage 2 - Entwurf städtebaulicher Rahmenplan Nordwest

Anlage 3 - Rahmenplan DE-Nordwest Plan Durchführung

Anlage 4 - Rahmenplan DE-Nordwest Plan Nutzkonzept

Anlage 5 - Rahmenplan DE-Nordwest Plan Freiflächenplan

 

 

Vorbereitende Untersuchungen "Dessau-Nordwest"

Vorbereitende Untersuchungen "Dessau-Nordwest"

Der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau hat in seiner Sitzung am 11.04.2001 die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB beschlossen. Das Untersuchungsgebiet umfasste die unmittelbar westlich und südöstlich des Dessauer Hauptbahnhofes gelegenen Quartiere und wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 13.11.2002 um die Meisterhäuser erweitert.

Im Ergebnisbericht wurden hierbei im Einzelnen die Missstände gem. § 136 ff BauGB aufgezeigt und folgende grundsätzliche Sanierungsziele definiert:

  • Verbesserung der Infrastruktur
  • Erneuerung der Gebäudesubstanz
  • Neuordnung der Gewerbeflächen, gegebenenfalls Entflechtung konkurrierender Nutzungen

Vorbereitende Untersuchungen"Dessau-Nordwest" - Chancen
Vorbereitende Untersuchungen"Dessau-Nordwest" - Denkmalpflege
Vorbereitende Untersuchungen"Dessau-Nordwest" - Probleme

Umsetzungsbeispiele

Jahnstr. 9 vor dem Abbruch
Jahnstr. nach Abbruch des Zwischengebäudes
Lagergebäude Jahnstr. / Liebknechtstr.
Jahnstr. - Fläche nach Gebäudeabbruch

Ausgleichsbeträge

Die Stadt Dessau-Roßlau ist verpflichtet, die betroffenden Grundstückseigentümer zur finanziellen Beteiligung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Dessau-Nordwest" mit einzuschließen.Die Ausgleichsbetragspflicht besteht grundsätzlich für alle Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet.

Informationen zu Ausgleichsbeträgen finden Sie hier.

 

Ansprechpartner für das Sanierungsgebiet "Dessau-Nordwest" ist das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung der Stadt Dessau-Roßlau sowie der mit der Durchführung beauftragte Sanierungsträger SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH.