Das Plangebiet liegt im Osten des Stadtbezirkes Rodleben. Es hat die Form eines Dreiecks und grenzt unmittelbar an die Kreuzung Roßlauer Straße und Zerbster Straße (Bundesstraße B 184).
Es sind Gewerbegebiete gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,5 MB]
Begründung [PDF | 0,4 MB]
Der Gemeinderat Rodleben hat am 18. Dezember 2003 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung ist der Bebauungsplan am 19. Februar 2004 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.