Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dessau zwischen den gründerzeitlichen Stadtquartieren im Bereich Lessing-, Mendelssohn-, Karl-, Rabe-/Reinicke- und Schlachthofstraße und dem ehemaligen Bürgerpark Friedrichsgarten, der durch die Mulde begrenzt wird.
Es sind allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete und eingeschränkte Gewerbegebiete gemäß §§ 4, 6 und 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Flächen für Gemeinbedarf festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 2,4 MB]
Begründung [PDF | 2,4 MB]
Der Stadtrat hat am 2. Juni 2004 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 04/2006 der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 25. März 2004 in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 147 1. Änderung und des Bebauungsplans 147 A treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.