Das Plangebiet der 1. Änderung liegt an der östlichen Grenze des Sanierungsgebietes Dessau-Nord, im unmittelbaren Übergang in die Auenlandschaft der Mulde.
Es sind ein Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen und Grünflächen festgesetzt. Das Sondergebiet "Tierheim" bildete die Grundlage für den Neubau des städtischen Tierheims.
Planzeichnung [PDF | 1,9 MB]
Begründung [PDF | 1,6 MB]
Der Stadtrat hat am 17. Februar 2010 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen (Beschlussvorlage DR/BV/484/2009/VI-61). Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt 03-2010 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 27. Februar 2010 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.