Das Gewerbegebiet West liegt am westlichen Rand des Stadtbezirkes Alten zwischen der Bundesstraße B 185 und der Bahnstrecke Dessau-Köthen.
Es sind Gewerbegebiete und sonstige Sondergebiete gemäß § 8 und § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,9 MB]
Begründung [PDF | 690 KB]
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14. Mai 1991 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dessau ist der Bebauungsplan am 9. Oktober 1991 in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 102 1. Änderung und im Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans 102 A "Gewerbegebiet West" treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.