Das Gewerbegebiet West liegt am westlichen Rand des Stadtbezirkes Alten zwischen der Bundesstraße B 185 und der Bahnstrecke Dessau-Köthen.
Der Geltungsbereich des Änderungsbebauungsplans umfasst den nördlichen Teilbereich des im Jahr 1991 in Kraft getretenen Bebauungsplanes 102 und wird im Nordwesten von der Bahnstrecke Dessau-Köthen, im Südwesten und Süden von den Grünbereichen entlang der Taube, im Osten von der Otto-Mader-Straße und im Norden von den Flächen in Verlängerung der Otto-Mader-Straße begrenzt.
Es sind Gewerbegebiete gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Der Stadtrat hat am 17. April 2024 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
(Beschlussvorlage BV/371/2023/I-61)
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 07/2024 der Stadt Dessau-Roßlau ist der Bebauungsplan am 28. Juni 2024 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.