Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 befindet sich im Stadtteil Roßlau im Bereich des Industriehafens. Die Flächengröße des Geltungsbereiches beträft ca. 1,23 ha.
Es sind ein Industriegebiet gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eine private Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 3,7 MB]
Begründung [PDF | 1,4 MB]
Der Stadtrat der Stadt Roßlau hat am 15. März 2001 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Roßlau ist der Bebauungsplan am 19. Mai 2005 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.