Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau. Es liegt im ehemaligen Garnisonsgelände südlich der Ölpfuhlallee und zwischen Finanzrat-Albert-Straße und Birkenallee.
Es sind allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 2,2 MB]
Begründung [PDF | 1,6 MB]
Der Stadtrat hat am 13. Juni 2002 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 28/2006 der Stadt Roßlau ist der Bebauungsplan am 23. Januar 2003 rückwirkend in Kraft getreten.
Festsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 200 "An der Birkenallee" 2. Änderung treten außer Kraft.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.