Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Roßlau innerhalb der ehemaligen Garnison.
Es sind ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eine private Grünfläche und eine Waldfläche festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,7 MB]
Begründung [PDF | 0,3 MB]
Der Stadtrat der Stadt Roßlau hat am 04. Februar 1999 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Elbe-Fläming-Kurier ist der Bebauungsplan am 18. Juni 1999 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Sachgebiet Städtebau
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
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Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.