Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Roßlau. Es wird im Norden durch die Gartengrundstücke der oberen Bahnhofstraße, im Osten durch die Bahnhofstraße selbst, im Süden durch die bebauten Grundstücke an der Rosselstraße und im Westen durch den Wirtschaftsweg am Mühlgraben begrenzt.
Es sind allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Flächen für Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen und Wasserflächen festgesetzt.
Planzeichnung [PDF | 1,7 MB]
Begründung [PDF | 0,9 MB]
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. Mai 1994 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Roßlau ist der Bebauungsplan am 14. Juli 1994 in Kraft getreten.
Die im Internet bereitgestellten Unterlagen sind für rechtsverbindliche Aussagen nicht maßgebend. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur als ergänzendes Informationsangebot. Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bilden nur die Originalunterlagen, die die aktuelle gültige Rechtslage wiedergeben.
Alle Originalunterlagen der Stadt Dessau-Roßlau werden von dem Tag der Bekanntmachung an zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung bereitgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, sich hier umfassend beraten zu lassen.
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Abteilung Städtebau und Planungsrecht
Gustav-Bergt-Straße 3
06862 Dessau-Roßlau
0340 204-2061
stadtplanung@dessau-rosslau.de
Die Übersichtskarte zeigt anhand der Geltungsbereiche der Bebauungspläne den Stand der Planverfahren im Stadtgebiet.